Regierungsrat lockert Kitesurf-Verbot für den Zürichsee per 1. März 2015
Medienmitteilung 27.11.2014
Bereits ein Jahr bevor das allgemeine Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen fällt, hebt der Regierungsrat dieses Verbot für den Zürichsee teilweise auf. Ab dem 1. März 2015 darf der Zürichsee überall, wo Windsurfen erlaubt ist, auch mit Kitesurf-Geräten befahren werden. Das untere Seebecken bleibt nach wie vor für beide Sportarten gesperrt.
Nach der zwischen Juli und September durch die Sicherheitsdirektion durchgeführten Vernehmlassung unter kantonalen Stellen, Seegemeinden, Schifffahrtsunternehmen sowie betroffenen Verbänden und Vereinen sah der Regierungsrat keine Veranlassung, Anpassungen vorzunehmen gegenüber der in die Vernehmlassung geschickten Änderungen der kantonalen Schifffahrtsverordnung. Zu Gunsten der Rechtssicherheit und einer entsprechend einfachen Kontrollier- und Durchsetzbarkeit der neuen Bestimmungen regelt er darum Wind- und Kitesurfen auf dem Zürichsee genau gleich.
Die Verordnungsänderung kann damit per 1. März 2015 in Kraft treten.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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