Rascher Gubrist-Ausbau mit Autobahnanschluss Weiningen zwingend nötig

Das Bundesgericht hat mit seinem jüngsten Entscheid zum Ausbau der A1/Nordumfahrung Zürich den Halbanschluss Weiningen in Frage gestellt. Es hat das Bundesamt für Strassen ASTRA beauftragt, nicht nur eine Verlegung, sondern auch eine Aufhebung zu prüfen. Eine Aufhebung dieses Anschlusses hätte jedoch weitreichende Konsequenzen für die Verkehrssituation im Grossraum Zürich. Die Volkswirtschaftdirektion verlangt deshalb, dass der Halbanschluss Weiningen zwingend beibehalten wird. Zudem soll der Bund Möglichkeiten aufzeigen, wie die zeitlichen Verzögerungen möglichst gering gehalten und die Bauarbeiten schnellstmöglich begonnen werden können.

Die A1 gehört zu den meistbefahrenen Strassen des Landes und ist eine wesentliche Ader des Wirtschaftsraums Zürich. Der Kanton Zürich setzt sich deshalb seit Jahren für einen möglichst baldigen Ausbau der Nordumfahrung Zürichs, dem grössten Engpass auf dem Schweizerischen Nationalstrassennetz, ein. Der Ausbau ist zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Hochleistungsstrassennetzes unerlässlich. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 23. September 2014 das ASTRA beauftragt, neben dem von der beschwerdeführenden Gemeinde Weiningen und anderen Einsprechern beantragten Verschiebung des Halbanschlusses auch dessen gänzliche Aufhebung zu prüfen. Wegen den Auswirkungen auf das Kantonsstrassennetz wären davon auch der Kanton sowie verschiedene Städte und Gemeinden insbesondere im Limmattal direkt betroffen.

Es droht erheblicher Mehrverkehr

Berechnungen des Zürcher Amts für Verkehr haben ergeben, dass eine solche Aufhebung des Anschlusses z.T. erheblichen Mehrverkehr für die umliegenden Gemeinden Dietikon, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat und Regensdorf zur Folge hätte. Weiter würde es zu Ausweichverkehr durch die Stadt Zürich kommen, insbesondere über den Hönggerberg und die ohnehin schon stark belastete Achse Rosengarten/-Bucheggstrasse (siehe Grafik). Auch würden heute schon stark belastete bzw. zeitenweise überlastete Autobahnanschlüsse noch stärker belastet. Paradoxerweise würde ausgerechnet die Nordumfahrung, die für viel Geld ausgebaut werden soll und welche den Durchgangsverkehr gerade aus den Siedlungsgebieten fernhalten soll, deutlich entlastet. Die Aufhebung des Halbanschlusses macht somit auch aus volkswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Sie stünde zudem mit der Vorgabe des kantonalen Richtplans im Widerspruch, nach welcher der Durchgangsverkehr auf das übergeordnete Strassennetz zu führen ist. Aus Sicht der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion ist daher der Halbanschluss zwingend beizubehalten. Die vom Bundesgericht verlangte Überprüfung seiner Lage soll aber möglichst rasch vorgenommen werden.

Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion ersucht das ASTRA, Möglichkeiten zu prüfen, wie unabhängig von der Planung des Autobahn-Halbanschlusses und der damit zusammenhängenden Überdeckung bei Weiningen der Bau der unbestrittenen Abschnitte, insbesondere der 3. Gubrist-Autobahnröhre, begonnen werden kann. Dazu Regierungsrat Ernst Stocker: «Auf dieser Autobahn kommt es tagtäglich zu Staus. Deshalb braucht es endlich Abhilfe. Ich setze mich beim ASTRA persönlich dafür ein, dass möglichst rasch eine Lösung gefunden wird, welche die verkehrsgeplagten Gemeinden entlastet und die Stausituation am Gubrist endlich verbessert. Eine weitere Verzögerung ist zum Schaden der lärmgeplagten Einwohnerinnen und Einwohnern in den Gemeinden, der Autofahrer, dem Transportgewerbe, unserer Volkswirtschaft und der Umwelt.»

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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