Unternehmenssteuerreform III: Rasch Rechtssicherheit schaffen
Medienmitteilung 22.09.2014
Die Finanzdirektion begrüsst, dass sich der Bundesrat bei der Unternehmenssteuerreform (USR) III an den Zeitplan hält und nun seine Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt hat. Es ist wichtig, dass die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen schnell verbessert wird und die Standortattraktivität generell erhalten bleibt. Die Finanzdirektion klärt nun anhand der Vorlage ab, welche Massnahmen sich wie auf den Kanton Zürich und die meist betroffenen Gemeinden auswirken.
Der Kanton Zürich ist von der Abschaffung der speziellen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften auf den ersten Blick weniger stark betroffen als andere Kantone: Diese Gesellschaften machen im Kanton Zürich nur einen kleinen Teil der Unternehmen aus (2,8 Prozent). Aber diese Unternehmen kommen für 5 Prozent der Gewinnsteuer und für 17 Prozent der Kapitalsteuer auf. Zudem bieten sie auch zahlreiche wertvolle Arbeitsplätze für hochqualifizierte Mitarbeitende, die zu einem grossen Teil im Kanton Zürich wohnhaft sind und hier zur Finanzierung der staatlichen Leistungen beitragen.
Da der Anteil der Unternehmenssteuern an den Staatssteuern im Kanton Zürich vergleichsweise hoch ist (20 Prozent), ist Zürich bei den Einnahmeausfällen, welche die verschiedenen vom Bundesrat vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen zur Folge haben, überdurchschnittlich betroffen. Noch grösser wird die Bedeutung der Vorlage für den Kanton Zürich, wenn die Abschaffung dieser Steuerstatus über die vom Bundesrat nun vorgeschlagenen Massnahmen hinaus zu einer allgemeinen Senkung der Unternehmenssteuern in anderen wichtigen Kantonen führt: Muss der Kanton Zürich seinen Ansatz für Unternehmen aus Konkurrenzüberlegungen ebenfalls generell senken, trifft ihn dies ungleich stärker als andere Kantone.
Die Finanzdirektion begrüsst es, dass sich der Bundesrat für differenzierte Ersatzmassnahmen ausgesprochen hat und diese weitgehend für alle Kantone gleich regeln will. Welche Massnahmen sich für den Kanton Zürich besonders eignen, muss nun anhand der Vorlage noch im Detail analysiert werden. Allerdings fehlen Schätzungen des Bundes zu den Mindereinnahmen der jeweiligen Massnahmen für die einzelnen Kantone. Bekannt ist nur, dass der vom Bund in Aussicht gestellte vertikale Ausgleich den Kanton Zürich mittelfristig mit etwa 175 Millionen Franken entlasten könnte. Die Finanzdirektion hält es für richtig, dass sich der Bund an den Ertragsausfällen der Kantone über einen höheren Anteil an der Bundessteuer namhaft beteiligt, da er selber die Unternehmen mit den speziellen Steuerstatus normal besteuert und am meisten von den tiefen Steuern der Kantone profitiert.
Die Finanzdirektion wird nun die finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf die Stellungnahme des Regierungsrates im Rahmen der Vernehmlassung selber abschätzen. Dazu wird sie sich auch mit der Situation der am meisten betroffenen Städte und Gemeinden sowie mit den Folgen für den innerkantonalen Finanzausgleich befassen.
(Medienmitteilung der Finanzdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.