Ab 1. Juli 2014 gelten für das Rekursverfahren im Planungs-, Bau- und Umweltrecht neue Zuständigkeiten
Medienmitteilung 03.04.2014
Im Oktober 2013 hat der Kantonsrat eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes mit Änderungen in den Bereichen Verfahren und Rechtsschutz beschlossen. Der Regierungsrat setzt diese Teilrevision nun per 1. Juli 2014 in Kraft.
Im Zentrum der Revision steht die Neuordnung der Rekurszuständigkeiten auf dem Gebiet des Planungs-, Bau- und Umweltrechts. Neu werden diese beim Baurekursgericht konzentriert, was zu mehr Rechtssicherheit führt. Daraus ergibt sich eine Erweiterung der Zuständigkeit des Baurekursgerichts. Im Gegenzug werden der Regierungsrat, die Baudirektion und die Bezirksräte als Rekursinstanzen entlastet.
Neu wird ein Beschwerderecht der kantonalen Behörden gegen Rekursentscheide eingeführt: Die zuständige Behörde soll dadurch ihre Vollzugspraxis verteidigen und übergeordnete Interessen wahren können. Für das kantonale Verbandsbeschwerderecht gelten neu dieselben Voraussetzungen, wie sie für das bundesrechtliche Verbandsbeschwerderecht in den Bereichen des Umweltrechts und des Natur- und Heimatschutzrechts gelten.
Ein weiterer Revisionspunkt betrifft das Übertretungsstrafrecht. Für Wiederhandlungen gegen die Bestimmungen der Planungs- und Baugesetzgebung wird die Verjährungsfrist von heute drei auf neu fünf Jahre erhöht.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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