Taxpunktwert für Physiotherapeutinnen und -therapeuten angepasst

Für ambulante physiotherapeutische Leistungen im Kanton Zürich, die von der Grundversicherung übernommen werden, gilt neu ein Taxpunktwert von 1.12 Franken. Der Regierungsrat hat diesen rückwirkend per 1. Januar 2012 entsprechend festgesetzt. Er gilt für alle Physiotherapeutinnen und -therapeuten, die sich keinem Vertrag mit einem Krankenversicherer angeschlossen haben. Der neue Taxpunktwert ersetzt den bisher geltenden von 1.03 Franken, der vom Bundesrat in einem Beschwerdeverfahren Ende 2000 festgesetzt worden war.

Das Begehren um Anpassung des Taxpunktwertes im Kanton Zürich war vom Verband physio zürich-glarus eingereicht worden. Physio zürich-glarus beantragte einen Taxpunktwert von mindestens 1.18 Franken, die Krankenversicherer hingegen einen solchen von 0.95 bzw. 1.03 Franken während die Preisüberwachung 1.00 Franken empfahl.

Mit der Erhöhung des Taxpunktwertes berücksichtigt der Regierungsrat die zwischen 1998 und 2011 aufgelaufene Teuerung, aber auch ertragssteigernde Faktoren. Der Festsetzungsentscheid bewegt sich im Rahmen der Entscheide derjenigen Kantone, die bereits über eine Anpassung des Taxpunktwertes im Bereich der Physiotherapieleistungen entschieden haben.

Der Beschluss des Regierungsrates ist noch nicht rechtskräftig.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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