Gegen Abschaffung der Härtefallkommission

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus» abzulehnen. Er verzichtet auch auf einen Gegenvorschlag.

Mit der Volksinitiative soll dem Regierungsrat in einem ganz spezifischen Bereich die Kompetenz entzogen werden, eine beratende Kommission einzusetzen. Dies erachtet der Regierungsrat als systemwidrig und staatspolitisch fragwürdig. Gemäss Paragraph 28 des Organisationsgesetzes des Regierungsrates kann dieser Kommissionen einsetzen, die ihn beraten, seine Geschäfte vorbereiten oder begutachten. Diese Regelung erachtet der Regierungsrat als zweckmässig. Darum ist die Initiative auch mit Blick auf sonstige bestehende oder künftig zu schaffende Kommissionen schon aus präjudiziellen Gründen abzulehnen.

Für den Regierungsrat hat sich die Härtefallkommission zudem bewährt. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser beratenden Kommission sind durchaus positiv. Das Verfahren hat sich eingespielt, die Kosten sind massvoll und die Arbeit der Kommission hat zur Beruhigung in einem sensiblen Bereich der Asylpolitik beigetragen. Dies hat auch der Kantonsrat anerkannt, indem er am 5. November 2012 die Überweisung einer Motion abgelehnt hat, mit der die Abschaffung der Härtefallkommission gefordert wurde. Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat den Antrag, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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