Regierungsrat äussert Bedenken zu den ZKB-Vorlagen

Der Regierungsrat begrüsst die Bestrebungen der Zürcher Kantonalbank (ZKB), ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Zum vorgeschlagenen Weg äussert er jedoch Bedenken. Eine Erhöhung des kantonalen Dotationskapitalrahmens im Rahmen des Antrags der ZKB würde die Verschuldung des Kantons erhöhen und damit den Handlungsspielraum für andere anstehende Investitionsvorhaben einschränken. Zudem hält es der Regierungsrat nicht für richtig, auf Partizipationskapital zu verzichten.

Die Kantonalbank ist im Kanton Zürich als Parlamentsbank organisiert: Zuständig ist der Kantonsrat – der Regierungsrat hat keine diesbezüglichen Kompetenzen. Weil die vom ZKB-Bankrat beantragten und von einer Spezialkommission des Kantonsrates vorberatenen Änderungen jedoch grosse finanzielle Auswirkungen auf den Kantonshaushalt haben und weil die ZKB für die Volkswirtschaft des Kantons Zürich eine wichtige Rolle spielt, legt der Regierungsrat seine Haltung zu einem Teil der Vorlagen in einem Schreiben an den Kantonsrat dar. Der Kantonsrat wird diese Vorlagen am 7. April 2014 behandeln.

Dotationskapital-Erhöhung hätte Auswirkungen auf Staatshaushalt

Die beantragte Erhöhung des ZKB-Dotationskapitalrahmens allein hat zwar noch keine Auswirkungen auf den kantonalen Haushalt. Wird das damit bewilligte Kapital von der ZKB aber gezogen, entspricht dies einer Investitionsausgabe, für die der Kanton extern Kapital aufnehmen und sich entsprechend verschulden muss. Eine derartige, im Finanzplan bisher nicht vorgesehene Investition geriete in Konkurrenz zu anderen grossen Vorhaben zum Beispiel der Spitäler, der Hochschulen und zu Projekten für die Verkehrsinfrastruktur sowie zu weiteren notwendigen Investitionen der Direktionen, die für die nächsten Jahre geplant sind. Dies bedeutet, dass der Handlungsspielraum des Kantons empfindlich eingeschränkt würde. Müsste sich der Kanton zusätzlich stark verschulden, könnte das AAA-Rating des Kantons in Frage gestellt werden, von dem auch das Rating der ZKB abhängig ist.

Der Regierungsrat hat aber auch Vorbehalte zur Begründung der ZKB für eine Erhöhung des Dotationskapitalrahmens, weil dazu neben den gesetzlichen Anforderungen auch der Wunsch nach einer strategischen Reserve für eine geografische Diversifikation verbunden ist. Notwendigkeit und Nutzen einer internationalen Wachstumsstrategie sind nach Ansicht des Regierungsrates nicht nachgewiesen. Er begrüsst es deshalb, dass die ZKB-Spezialkommission des Kantonsrates den Geschäftsbereich der ZKB in erster Linie auf den Wirtschaftsraum Zürich beschränken will.

Breite Abstützung der Kapitalbasis wichtig

Ursprünglich zum Schutz der Sparer und zur Abgeltung des Leistungsauftrages gedacht, deckt die Staatsgarantie heute sämtliche Risiken der ZKB ab. Das kann Fehlanreize schaffen und verfälscht den Wettbewerb. Der ZKB-Bankrat will die Staatsgarantie beibehalten, den Kanton aber neu mit einer Abgeltung von 20 bis 25 Millionen Franken pro Jahr dafür entschädigen. Eine solche «Versicherungsprämie» reicht gemäss der Stellungnahme des Regierungsrates indessen bei weitem nicht aus, um in absehbarer Zeit einen allfälligen Schadenfall zu decken.

Um die Risiken für den Kanton zu mindern, wäre es nach Auffassung des Regierungsrates deshalb der bessere Weg, die Kapitalisierung der ZKB möglichst breit abzustützen. Dazu soll die ZKB nachrangige Anleihen mit Forderungsverzicht begeben, welche vor der Inanspruchnahme der Staatsgarantie beigezogen würden, um Verluste zu decken. Das gleiche gilt für die von der Spezialkommission des Kantonsrates abgelehnte Schaffung von Partizipationskapital, auf die nach Auffassung des Regierungsrates nicht verzichtet werden sollte. Er sieht das Partizipationskapital als Möglichkeit, die Kapitalbasis der ZKB zu verbreitern, ohne die Steuerzahlenden des Kantons Zürich zu belasten. Diese Form der Kapitalbeschaffung hat ausserdem den Vorteil, dass der Kantonsrat weiterhin die volle Kontrolle über die Bank hat, da die Partizipierenden kein Stimmrecht erhalten. Sie müssen zwar entschädigt werden, aber die Partizipierenden tragen damit auch einen Teil der Risikogeschäfte der ZKB mit, da ihr Kapital von der Staatsgarantie ausgenommen ist.

Zu den übrigen Anträgen des ZKB-Bankrates nimmt der Regierungsrat nicht Stellung.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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