Justizdirektion nimmt Stellung zum Bericht der Finanzkommission

Die Jugendanwaltschaften und die Oberjugendanwaltschaft halten sich bei der Durchführung von Schutzmassnahmen an die seit Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben. Zu diesem Schluss kommt die Finanzkommission des Kantonsrates in einem heute veröffentlichten Bericht. Eine überarbeitete Geschäftskontrolle wird es der Oberjugendanwaltschaft demnächst erlauben, Fallverläufe und Kosten ausführlich und transparent zu dokumentieren.

Die Finanzkommission des Kantonsrates hat im Zusammenhang mit dem Fall «Carlos» eine genauere Prüfung des Ausgabeverhaltens der Oberjugendanwaltschaft veranlasst. Beleuchtet werden sollten insbesondere das Ausgabenverhalten und die finanzielle Steuerung in Fällen von Schutzmassnahmen. Durchgeführt hat die Prüfung die Finanzkontrolle des Kantons Zürich.

Die Direktion der Justiz und des Innern nimmt deren heute veröffentlichten Ergebnisse zur Kenntnis. Finanzkontrolle und -kommission kommen im Bericht zum Schluss, dass die Oberjugendanwaltschaft die vom Gesetz vorgeschriebene Ausgabenkompetenz einhält. «Unter den beschriebenen Voraussetzungen ist finanzrechtlich kein Anlass gegeben, die Kompetenzausübung im Fall «Carlos» zu beanstanden», heisst es im Bericht.

Arbeit an neuer Geschäftskontrolle bald fertig

Gleichzeitig gibt die Finanzkommission in ihrem Bericht verschiedene Empfehlungen ab zur Verbesserung der finanziellen Steuerung in den Fällen, in denen Schutzmassnahmen umzusetzen sind. Regierungsrat Martin Graf, Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern, begrüsst diese Empfehlungen und verweist auf die seit 2012 laufenden Arbeiten am direktionsinternen Rechtsinformationssystem (RIS II), einer elektronischen Geschäftskontrolle. Sie soll noch in diesem Jahr in Betrieb gehen und es den Jugendanwaltschaften ermöglichen, Fallverläufe und Fallkosten ausführlich und transparent zu dokumentieren und zu verwalten.

Mit Blick auf die inhaltliche Qualitätskontrolle hat die Oberjugendanwaltschaft zudem das standardisierte Abklärungsverfahren «KORJUS» (Kompetenz- und Risikoorientierung in der Jugendstrafrechtspflege) eingeführt. Mit diesen neuen, lange schon vorangetriebenen Mitteln lassen sich die wesentlichen Empfehlungen der Finanzkommission – ein umfassendes Fallcontrolling, eine Aufteilung der Fälle in Fallgruppen – umsetzen.

Die Empfehlungen der Finanzkommission entsprechen weitgehend den Korrekturen, welche der Justizdirektor am 6. September 2013 gestützt auf den Bericht der Oberjugendanwaltschaft dieser vorgegeben hatte. Regierungsrat Martin Graf hatte darin gefordert, dass Sonder-Settings die absolute, bewilligungspflichtige Ausnahme bleiben müssen. Zudem ordnete er mit Blick auf die Standards von Sonder-Settings eine strenge Kostenkontrolle an.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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