Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung werden auf 2015 erhöht
Medienmitteilung 06.03.2014
Der Regierungsrat hat die Berechtigungsgrenzen für die individuelle Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2015 festgelegt. Während die Vermögensgrenzen gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben, werden die Einkommensgrenzen erhöht. Damit kann die rechtliche Vorgabe erfüllt werden, wonach mindestens 30 Prozent der Versicherten und mindestens 30 Prozent der Haushalte mit Kindern Anspruch auf Prämienverbilligung haben müssen.
2015 werden die Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) im Kanton Zürich zwischen 18›400 und 42›000 Franken für Alleinstehende liegen (bisher: zwischen 17›200 und 37›200 Franken). Für Verheiratete oder Alleinerziehende werden sie zwischen 24›400 und 62›600 Franken (bisher: zwischen 22›800 und 61›000 Franken) liegen. Die Vermögensgrenze bleibt bei 150›000 Franken für Alleinstehende respektive 300›000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende.
Trotz Bevölkerungszunahme ist die Zahl der Anträge auf IPV in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die obersten Einkommensgrenzen seit 2009 unverändert geblieben sind. Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen ab 2015 wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, wonach mindestens 30 Prozent der Versicherten und mindestens 30 Prozent der Haushalte mit Kindern Anspruch auf Prämienverbilligung haben müssen, weiterhin erreicht werden kann. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen hat keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der kantonalen IPV-Aufwendungen, da der Bundes- und in der Folge auch der kantonale Beitrag an die Entwicklung der Prämien insgesamt gebunden ist.
Stichtag für die Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen im Prämienverbilligungsjahr 2015 ist der 1. April 2014. Die zur Prämienverbilligung berechtigenden Einkommens- und Vermögensgrenzen müssen vor dem Stichtag festgesetzt werden. Der Kantonsbeitrag und die konkreten individuellen Verbilligungsbeiträge für das kommende Jahr werden vom Regierungsrat dagegen erst im Herbst festgesetzt; dannzumal lässt sich die Höhe des Bundesbeitrages 2015 abschätzen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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