Mehr Sicherheit für Velofahrer und Fussgänger zwischen Wetzikon und Bäretswil

Ein neuer Velo- und Gehweg sowie verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse sollen die Tösstalstrasse / Wetzikerstrasse zwischen Wetzikon und Bäretswil für Velofahrer und Fussgänger sicherer machen. Zugleich setzt das kantonale Tiefbauamt die Fahrbahn sowie die Bachdurchlässe instand und erstellt Amphibientunnel. Die Gesamtkosten betragen rund 7,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die einzige Einsprache gegen das Projekt abgewiesen und das Projekt festgesetzt.

Für die Umsetzung des Projekts hat der Kantonsrat am 20. Oktober 2013 einen Netto-Verpflichtungskredit von 4›295›000 Franken bewilligt (Vorlage 4989). Bereits Mitte Mai 2013 hatte der Regierungsrat die gebundenen Ausgaben von 2›975›000 Franken gesprochen.

Die Tösstalstrasse/Wetzikerstrasse verbindet Wetzikon mit Bäretswil. Im steilen Abschnitt durch den Kemptnerwald besteht heute kein Schutz für Fussgänger und Velofahrer - der von Wetzikon her kommende Veloweg endet beim Weiler Rigiblick. Um die Strecke für Fussgänger und Velofahrer – darunter Schüler und Berufstätige – sicherer zu machen, projektiert das kantonale Tiefbauamt einen bergwärts führenden Velo- und Gehweg zwischen dem Weiler Rigiblick und dem Ortseingang von Bäretswil. Auf der talwärts führenden Fahrbahn wird auf den weniger steilen Abschnitten ein Velostreifen markiert.

Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut und teilweise verschoben, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Fussgängerstreifen mit Mittelschutzinseln bei den Bushaltestellen sollen ein sicheres Queren der Strasse ermöglichen. Die heute zum Teil sehr schlechten Sichtverhältnisse bei den Einmündungen sollen ebenfalls durch bauliche Anpassungen verbessert werden.

Im Zuge der Bauarbeiten saniert das kantonale Tiefbauamt zudem die Fahrbahn auf dem Abschnitt von der Gemeindegrenze bis zum Ortseingang von Bäretswil sowie die Bachdurchlässe und erstellt fünf Amphibientunnel.

Das Strassenprojekt kostet insgesamt 7,3 Millionen Franken. Davon trägt die Gemeinde Bäretswil einen Anteil von 30›000 Franken. Innerhalb der Auflagefrist wurden sieben Einsprachen eingereicht, die teilweise projektbezogene und teilweise enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit sechs Einsprechenden konnte eine Einigung erzielt werden, die einzig verbleibende Einsprache wurde vom Regierungsrat abgewiesen und das Projekt festgesetzt. Sofern nicht weitere Rechtsmittel ergriffen werden, ist damit der Baubeginn im April 2014 geplant. Die Bauzeit beträgt 18 bis 20 Monate.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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