Bestimmungen für Case Management werden präzisiert

Das Case Management bei Langzeitabsenzen am Arbeitsplatz soll im Personalgesetz des Kantons verankert werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat. Die 2008 eingeführte Betreuung von Mitarbeitenden durch Fallmanager hat sich bewährt und ist dank der früheren Rückkehr an den Arbeitsplatz auch wirtschaftlich ein Erfolg.

Das Case Management basiert auf der Fürsorgepflicht des Kantons als Arbeitgeber und war bisher in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz geregelt. Nachdem Auswertungen schon in den Jahren 2011/2012 ergeben haben, dass das Instrument für alle Beteiligten nutzbringend ist, will es der Regierungsrat nun definitiv im Personalgesetz verankern und dabei insbesondere auch die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen per Gesetz regeln. Beim Case Management kommen überwiegend externe Fallmanager zum Zug, die dem Amtsgeheimnis unterstellt werden, um den sicheren Umgang mit sensiblen Personendaten zu gewährleisten.

Mit demselben Antrag unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat weitere Änderungen des Personalgesetzes. Dabei geht es um datenschutzrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Anfang 2011 in Betrieb genommenen neuen Personalmanagement- und Lohnadministrations-System Puls.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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