«Plattenstrasse 14 bis 22» der Universität Zürich: öffentliche Auflage zur Ergänzung des kantonalen Richtplans

Die Universität Zürich ist auf einen Richtplaneintrag für das Areal «Plattenstrasse 14 bis 22» angewiesen, damit der Erweiterungsbau des bestehenden Gebäudes erstellt werden kann. Der Regierungsrat hat deshalb die Baudirektion ermächtigt, die öffentliche Auflage zur Ergänzung des kantonalen Richtplans durchzuführen (Kapitel 6.3 öffentliche Bauten und Anlagen – Bildung und Forschung). Die Auflage findet vom 14. März bis 12. Mai 2014 statt. Während diesen 60 Tagen erfolgen auch die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger und die Vorprüfung durch den Bund.

Der Regierungsrat hatte 2011 entschieden, das Universitätsspital und die medizin-bezogenen Bereiche der Universität am Standort Zürich weiterzuentwickeln. Derzeit wird ein Masterplan für das Hochschulgebiet Zürich-Zentrum erarbeitet. Darin sollen die Entwicklungsmöglichkeiten der drei Institutionen Universitätsspital, Universität und ETH aufgezeigt, Wachstumsziele ermittelt und Umsetzungsmassnahmen formuliert werden. Gestützt auf den Masterplan werden anschliessend die bestehenden Festlegungen im kantonalen Richtplan zum Hochschulgebiet Zürich-Zentrum zu überprüfen und anzupassen sein. Diese Teilrevision startet voraussichtlich Mitte 2014.

Das Projekt «Plattenstrasse 14 bis 22» der Universität Zürich weist jedoch eine so hohe Dringlichkeit auf, dass das Richtplanverfahren für das gesamte Hochschulgebiet nicht abgewartet werden kann. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist darauf ange¬wiesen, den Erweiterungsbau des bestehenden Gebäudes umgehend zu realisieren. Eine Verzögerung würde die notwendige Zusammenführung von drei der vier Institute der Fakultät beeinträchtigen und die Universität wegen der fehlenden Rochadefläche vor zusätzliche räumliche Herausforderungen stellen. Die aktuell eingeplanten Ausweichflächen stehen nur noch bis 2017 zur Verfügung. Der Baubeginn an der Plattenstrasse 14 muss somit bis spätestens im Januar 2016 erfolgen. Den Projektierungskredit dazu sprach der Regierungsrat im Jahr 2012.

Projekt ist mit weiteren Planungen abgestimmt

Die richtplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung dieses Projekts sollen deshalb vorab im Rahmen einer separaten Teilrevision geschaffen werden. Die vorgezogene Anpassung des Kapitels öffentliche Bauten und Anlagen ist zweckmässig, weil das Vorhaben mit den weiteren laufenden Planungen im Hochschulgebiet Zürich-Zentrum widerspruchsfrei abgestimmt ist.

Die öffentliche Auflage und die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger wird bis 12. Mai 2014 durchgeführt. Im Anschluss wird dem Regierungsrat eine überarbeitete Richtplanvorlage unterbreitet, sodass die Überweisung an den Kantonsrat noch vor den Sommerferien 2014 erfolgen kann.

Die aufgelegten Richtplandokumente sowie weitere Grundlagen sind unter www.richtplan.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.