Raumplanungsbericht 2013: Qualität der räumlichen Entwicklung steht im Vordergrund

Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht über den Stand der Raumentwicklung im Kanton Zürich. Der nun vorliegende neunte Raumplanungsbericht widmet sich der Qualität der räumlichen Entwicklung. Aufgaben und Lösungsansätze werden anhand von Themenschwerpunkten und konkreten Beispielen dargelegt.

Gemäss Planungs- und Baugesetz hat der Regierungsrat dem Kantonsrat alle vier Jahre Bericht über den Stand der Raumentwicklung im Kanton Zürich zu erstatten. Der Raumplanungsbericht 2009 war der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans gewidmet. Der Richtplan, der durch den Kantonsrat bis Ende März 2014 festgesetzt und anschliessend durch den Bund genehmigt werden soll, definiert die Stossrichtung der gewünschten räumlichen Entwicklung im Kanton Zürich und legt das Siedlungsgebiet abschliessend fest. Mit dessen Umsetzung sollen die vielfältigen Lebens- und Landschaftsräume auch in Zukunft erhalten und entsprechend ihrer Qualitäten gefördert werden. Dies bedingt, dass sich Kanton, Regionen und Gemeinden verstärkt mit geeigneten Standorten zur Innenentwicklung und mit Massnahmen zur Qualitätssicherung auseinandersetzen.

Konkrete Beispiele zu qualitätsvoller Raumentwicklung

Der Raumplanungsbericht 2013 zeigt in fünf Kapiteln anhand konkreter Beispiele auf, wie der Anspruch auf eine qualitätsvolle Raumentwicklung eingelöst werden kann. Thematisiert werden dabei die Chancen einer Siedlungsentwicklung nach innen an dafür geeigneten Standorten, die Bedeutung öffentlicher Infrastruktur für den Städtebau, die identitätsstiftende Wirkung des Kulturguts, der Stellenwert der Erholungs- und Freiräume sowie Aspekte der Landschaftsqualität.

Im Vergleich zu früheren Ausgaben widmet sich der vorliegende Raumplanungsbericht weniger ausführlich reinen Verkehrsfragen. Im Vordergrund steht der direkte Abstimmungsbedarf zwischen Siedlung und Verkehr. Weiterführende Aussagen zu den vielfältigen Aspekten des Verkehrs im Kanton Zürich wird das Gesamtverkehrskonzept liefern, das zurzeit vom kantonalen Amt für Verkehr erarbeitet wird.

Planung als Prozess verstehen

Für die Umsetzung qualitätsvoller Lösungen braucht es neben Fachverstand und Überzeugungsarbeit auch Geduld, da sich die Akzeptanz, welche für die anstehenden Veränderungsprozesse erforderlich ist, nicht erzwingen lässt. Den Rahmen für eine qualitätsvolle Entwicklung kann einerseits das Zusammenwirken der Richtpläne auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene schaffen. Chancen eröffnen andererseits auch die verschiedenen Gesetzesanpassungen, die auf kantonaler Ebene im Planungs- und Baurecht vorzunehmen sind, wie etwa zum Mehrwertausgleich.

Zurzeit erarbeitet der Kanton Zürich zudem seine langfristige Raumentwicklungsstrategie. Daraus sind wesentliche Erkenntnisse im Umgang mit den in den nächsten Jahrzehnten anstehenden Herausforderungen zu erwarten, die für alle raumwirksam tätigen Stellen von Bedeutung sein werden.

Mehr zum Thema

Der Raumplanungsbericht 2013 kann ab sofort kostenlos unter www.are.zh.ch heruntergeladen werden. Zudem ist er ab Mitte März zum Preis von CHF 15.– bei der kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale kdmz, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, (Telefon 043 259 99 99, E-Mail info@kdmz.zh.ch) erhältlich.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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