Andreas Brunner – Erneuerer der Strafverfolgung tritt ab

Nach 35 Jahren im Dienst der Zürcher Staatsanwaltschaft geht der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Brunner Ende Februar in Pension. Sein Nachfolger ist, wie bereits mitgeteilt, Beat Oppliger.

Brunner ist seit 1979 in der Strafverfolgung Erwachsene tätig, anfänglich als Bezirksanwalt, seit 1989 als Staatsanwalt. Seit dem 1. Januar 2005 bekleidet Andreas Brunner das Amt des Leitenden Oberstaatsanwaltes des Kantons Zürich.

Während seiner langen Tätigkeit für die Strafverfolgung Erwachsene hat Brunner zahlreiche Projekte lanciert und begleitet. Ein wichtiges Anliegen war ihm in den 90er Jahren der Kinderschutz, weshalb er massgeblich am Aufbau der Kinderschutzgruppe der Strafverfolgungsbehörden beteiligt war. Wichtig war ihm auch die Bekämpfung des Menschenhandels im Kanton Zürich, den er schon früh zum Thema gemacht hat. Während Jahren hat er sich zudem vehement für einen korrekten Umgang mit der Suizidhilfe und für landesweit einheitliche Regeln in diesem Bereich eingesetzt.

Massgeblich beteiligt war Andreas Brunner an der Strukturreform der Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich im Jahr 2005. Als Folge davon wurde die für Wirtschaftsdelikte verantwortliche Staatsanwaltschaft III umstrukturiert. So ist es nicht zuletzt Brunners Verdienst, dass heute die Wirtschaftkriminalität auf dem Platz Zürich effizient bekämpft werden kann.

Generell steht Andreas Brunner für einen Wandel in der Strafverfolgung Erwachsene, welche er massgeblich geprägt und professionalisiert hat. Stets war ihm die Vernetzung mit allen Schnittstellenpartner auch über Kantonsgrenzen hinaus ein wichtiges Anliegen, was seine Mitgliedschaft und Teilnahme in zahlreichen Kommissionen und Arbeitsgruppen zeigt.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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