Chance für «Carlos»
Medienmitteilung 28.02.2014
Die Oberjugendanwaltschaft hat im Fall des jungen Straftäters «Carlos» ein neues Sondersetting bestimmt. Regierungsrat Martin Graf, Justizdirektor, sieht darin eine letzte Chance für den jungen Mann, einen Weg in eine deliktfreie und eigenverantwortliche Zukunft zu finden.
Mit Urteil vom 18. Februar 2014 hat das Bundesgericht bestimmt, dass für den jungen Straftäter mit dem Pseudonym «Carlos» bis Ende Februar eine offene Unterbringung einzurichten sei. Die Oberjugendanwaltschaft hat stets auf dieses Ziel hingearbeitet. Hinter der Versetzung ins Massnahmenzentrum Uitikon stand genau die Absicht, «Carlos» unter straffer Führung zu ermöglichen, in der halboffenen Abteilung Schul- und Berufsbildung nachzuholen. Die starke Verweigerungshaltung des jungen Mannes verhinderte aber leider die Umsetzung.
Jetzt steht ein neues Setting (Siehe Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft von heute). Justizdirektor Martin Graf sieht darin eine gute, aber letzte Chance für «Carlos», sich in die Gesellschaft zu integrieren. Der Justizdirektor fordert alle Beteiligten eindringlich dazu auf, «Carlos» jetzt ungestört seinen Weg machen zu lassen.
Regierungsrat Martin Graf hatte als politischer Vorgesetzter der Oberjugendanwaltschaft im September 2013 bestimmt, unter welchen Bedingungen im Kanton Zürich weiterhin Sondersettings eingerichtet werden dürfen. Er hat dabei unter anderem eine strenge Kostenkontrolle, den Verzicht auf jeden Luxus, und den Verzicht auf Kampfsportausbildungen als Teil des Settings verlangt. Diese Voraussetzungen sind im neuen Betreuungskonzept erfüllt. Wichtig ist nach Ansicht von Justizdirektor Martin Graf, dass jetzt die schulische und berufliche Bildung grosses Gewicht hat. Ziel muss es sein, dass «Carlos» später eine eigenständige Erwerbsarbeit aufnehmen kann.
(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)
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