Die Oberjugendanwaltschaft nimmt den Entscheid des Bundesgerichts im Fall «Carlos» zur Kenntnis.
Es war stets das Ziel der Zürcher Jugendstrafrechtspflege, die vom Jugendgericht verhängte Massnahme gegen den jungen Straftäter in einer offenen Einrichtung zu vollziehen. Die geplante rasche Versetzung in den offenen Vollzug scheiterte aber letztlich am Widerstand des Klienten. Die Urteile des Zürcher Obergerichts und des Bundesgerichts setzen den Zeitpunkt des Wechsels jetzt per Ende Februar fest.
Die Jugendstrafrechtspflege wird innert der gesetzten Frist eine neue Form des Massnahmenvollzugs festlegen. Gegenwärtig berät sie mit den Beteiligten vorbereitete Lösungen. Die Beratung ist begleitet von der Hoffnung, dass sich sämtliche Beteiligte für eine langfristig tragfähige Lösung einsetzen. Das Ziel bleibt eine erfolgreiche Wiedereingliederung von «Carlos» in die Gesellschaft.
Sobald eine neue Lösung der Unterbringung von «Carlos» feststeht, wird die Oberjugendanwaltschaft die Medien in geeigneter Form informieren.
(Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft)
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