Volkswirtschaftsdirektion begrüsst Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich ist erfreut, dass der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen die Bedeutung der vier Zürcher Programme anerkennt und unter anderem die Limmattalbahn als Gesamtprojekt höher priorisiert. Die Limmattalbahn ist ein gemeinsames Projekt der Kantone Aargau und Zürich im grenzüberschreitenden Agglomerationsprogramm «Limmattal».

Ernst Stocker, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Zürich, begrüsst die bundesrätliche Botschaft zu den Agglomerationsprogrammen. Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Massnahmen in den vier Programmen des Kantons Zürich mit einem in Aussicht gestellten Beitragssatz des Bundes von 35 Prozent für die Massnahmen in den Agglomerationsprogrammen «Limmattal» und «Stadt Zürich und Glattal» sowie 40 Prozent für die Programme «Stadt Winterthur und Umgebung» und «Zürcher Oberland». Insbesondere ist Ernst Stocker erfreut darüber, dass gegenüber der Vernehmlassungsvorlage verschiedene Projekte höher priorisiert wurden. Das grösste Projekt, die Limmattalbahn, das kantonsübergreifend mit dem Aargau geplant wird, ist gesamtheitlich anerkannt und teilweise höher priorisiert worden. Während der Abschnitt Zürich-Altstetten bis Schlieren weiterhin im jetzigen Agglomerationsprogramm der 2. Generation vorgesehen ist, wurde nun die weitere Bauetappe von Schlieren bis Killwangen in der nächstfolgenden Generation (B-Priorität) eingereiht. Für die Kantone Aargau und Zürich ist es wichtig, dass die Limmattalbahn von Zürich-Altstetten bis Killwangen so schnell als möglich realisiert werden kann. Im betroffenen Gebiet steigt in den nächsten Jahren das Angebot an Wohnungen ebenso wie die Anzahl der Arbeitsplätze. Diesem wachsenden Bedürfnis nach Mobilität kann nur mit der Limmattalbahn nachhaltig Rechnung getragen werden.

Auch in den anderen Zürcher Programmen ist der Bundesrat der Argumentation des Kantons Zürich aus der Vernehmlassung teilweise gefolgt. Die gleichzeitig vom Bund in die Vernehmlassung gegebene Botschaft zum «Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF)» wird grundsätzlich begrüsst. Dieser ist für die gesicherte Finanzierung der Agglomerationsprogramme und Strassenverkehrsinfrastrukturen der kommenden Generationen von grösster Wichtigkeit.

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Agglomerationsprogramme legen die langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest und enthalten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. 2007 hat der Kanton Zürich beim Bund die 1. Generation des Agglomerationsprogramms eingereicht. Im Juni 2012 hat der Kanton Zürich die vier Agglomerationsprogramme der 2. Generation für die Räume «Limmattal» (zusammen mit dem Kanton Aargau), «Stadt Zürich und Glattal», «Winterthur und Umgebung» sowie «Zürcher Oberland» beim Bund eingereicht. Zudem ist der Kanton Zürich an den Agglomerationsprogrammen «Schaffhausen» (mit dem Kanton Schaffhausen) und «Obersee» (mit den Kantonen St.Gallen und Schwyz) beteiligt. Für jede Region wurde ein Zukunftsbild entwickelt, das den bis zum Jahr 2030 angestrebten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems darstellt. Aus dem resultierenden Handlungsbedarf sind Teilstrategien abgeleitet worden, welche die Grundlagen für die einzelnen Massnahmen bilden. Unterschieden werden A-Massnahmen (Umsetzungsbeginn in den Jahren 2015 bis 2018), B-Massnahmen (noch nicht baureif, Umsetzungsbeginn voraussichtlich zwischen 2019-2022), und C-Massnahmen (Massnahmen auf tiefem Planungsstand) sowie Eigenleistungen. Entsprechend der Qualität der Programme finanziert der Bund die Massnahmen im Bereich Verkehr mit. Eigenleistungen wie beispielsweise Massnahmen in den Bereichen Siedlung und Landschaft werden vom Bund nicht mitfinanziert, ihre Umsetzung wird aber bei der Beurteilung der Programme berücksichtigt.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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