Regierungsrat bewilligt rund 12,3 Millionen Franken für die Sanierung von Brücken und Unterführungen der A51 bei Bülach
Medienmitteilung 09.01.2014
Das SBB-Viadukt und die Unterführung der A51 bei der Ausfahrt Bülach Nord sowie die Überführung Grenzstrasse bei der Ausfahrt Bülach Süd sind in schlechtem Zustand. Für die notwendigen Sanierungen hat der Regierungsrat Ausgaben von insgesamt rund 12,3 Millionen Franken bewilligt.
Das SBB-Viadukt und die Unterführung der A51 bei der Ausfahrt Bülach Nord sowie die Überführung Grenzstrasse bei der Ausfahrt Bülach Süd sind Teil der kantonalen Autobahn A51 und wurden zwischen 1970 und 1971 erstellt. Überprüfungen haben ergeben, dass sie sanierungsbedürftig sind. Am umfangreichsten fallen die Arbeiten am SBB-Viadukt südlich der Ausfahrt Bülach-Nord aus. Bei einer detaillierten Zustandsuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der Belag Risse und Spurrinnen aufweist und die Entwässerungsschächte verstopft sind. Die Brückenplatte und die Leitmauern weisen starke Verwitterungserscheinungen auf. Die Kosten für die notwendigen Sanierungsarbeiten belaufen sich auf 9,91 Millionen Franken.
Auch an der Unterführung der Ausfahrt Bülach Nord sowie an der Überführung Grenzstrasse bei der Ausfahrt Bülach Süd (Gemeinde Bachenbülach) wurden Schäden festgestellt. Die Sanierungskosten belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Franken für die Unterführung bei der Ausfahrt Bülach Nord beziehungsweise auf rund 1,1 Millionen Franken für die Überführung Grenzstrasse.
Der Regierungsrat hat die jeweiligen Ausgaben bewilligt. Die Bauarbeiten beginnen an allen drei Orten im Frühling 2014. Beim SBB-Viadukt sowie der Unterführung bei der Ausfahrt Bülach Nord dauert die Bauzeit rund zwei Jahre. An der Überführung Grenzstrasse werden die Bauarbeiten im Herbst 2014 beendet sein.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.