Ja zum Stadelhofen, nein zur VCS-Initiative
Medienmitteilung 21.03.2013
Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen der kantonalen Volksinitiative für den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen. Der Bahnhof Stadelhofen stösst an seine Kapazitätsgrenze und muss bis 2030 auf vier Gleise ausgebaut werden. Allerdings ist für die Finanzierung grundsätzlich der Bund zuständig und nicht - wie es die Initiative verlangt - der Kanton. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, die Volksinitiative für einen Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Initiative «Bahnhof Stadelhofen: pünktlich und zuverlässig» wurde am 26. November 2012 eingereicht. Die Volksinitiative verlangt eine kreditschaffende Vorlage zum Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen mit drei Elementen: die Entflechtung der niveaugleichen Kreuzung im Ostkopf des Bahnhofs, einen zweiten einspurigen Riesbachtunnel auf der Strecke Stadelhofen-Tiefenbrunnen und ein viertes Gleis im Bahnhof Stadelhofen.
Finanzierung ist Bundessache
Das Anliegen der Initiantinnen und Initianten ist im Grundsatz unbestritten. Es entspricht den kantonalen Planungen zum Kapazitätsausbau am Bahnhof Stadelhofen. Allerdings ist für die Finanzierung der Bund zuständig. Dieser hat denn auch den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen im Rahmen der Vorlage FABI (Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur) in das strategische Entwicklungsprogramm (STEP) aufgenommen. Ein erster Ausbauschritt von STEP soll bis 2025 umgesetzt werden. Die vorerst letztberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat im Februar 2013 beantragt, dass ein zweckgebundener Projektierungskredit für den Bahnhof Stadelhofen im ersten Ausbauschritt eingestellt wird, was eine Realisierung bis 2030 erlaubt. Unter diesen Umständen ist es nicht angezeigt, dass der Kanton Zürich eine Kreditvorlage ausarbeitet, die den Bund entlastet und die kantonalen Finanzen über Jahre stark belastet.
Als nächstes wird die Vorlage in der Sommersession im Nationalrat diskutiert. Nach Bereinigung der Differenzen zwischen den Räten soll die eidgenössische Volksabstimmung zur Vorlage FABI gemäss Angaben des Bundesamtes für Verkehr (BAV) im Frühjahr 2014 stattfinden.
Bahnhof Stadelhofen ist systemrelevant für Weiterentwicklung der S-Bahn
Der Bahnhof Stadelhofen gehört zu den grössten Bahnhöfen der Schweiz. Auf lediglich drei Gleisen verkehren stündlich bis zu 40 Züge. Die 4. Teilergänzungen bringen zwar eine gewisse Entlastung. Gemäss Planungsarbeiten von ZVV und SBB ist der Bahnhof Stadelhofen aber nebst dem Ausbau der Strecke Zürich-Winterthur (Brüttenertunnel) systemrelevant für die Weiterentwicklung der Zürcher S-Bahn und muss bis 2030 auf vier Gleise ausgebaut werden. Mit der Empfehlung zur Ablehnung der Volksinitiative signalisiert der Regierungsrat, dass der Kanton Zürich nicht bereit ist, Bahninfrastrukturausbauten zu finanzieren, für die der Bund zuständig ist und die auch der Bund selbst als Bundesaufgabe einstuft. Der Kanton Zürich wird sich aber weiterhin beim Bund für eine baldige Verwirklichung des Ausbaus des Bahnhofs Stadelhofen einsetzen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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