Kanton orientiert Bevölkerung über Stand Lückenschluss Oberlandautobahn
Medienmitteilung 11.03.2013
An einer ersten von zwei Informationsveranstaltungen im Zürcher Oberland hat Regierungsrat Ernst Stocker heute Abend zwei voraussichtlich bewilligungsfähige Linienführungen für den Lückenschluss der Oberlandautobahn vorgestellt. Bis Ende Jahr sollen die Varianten mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und der Vorbereitung des Richtplaneintrags weiter konkretisiert werden.
Regierungsrat Ernst Stocker, Volkswirtschaftsdirektor, hatte die Bevölkerung des Zürcher Oberlands zu einem Blick in die Planungswerkstatt eingeladen. Er betonte die Notwendigkeit des Lückenschlusses der Oberlandautobahn, um die wirtschaftliche Entwicklung der Region sicherzustellen. Zur Entlastung der Gemeinden vom Verkehr aber auch zur Sicherstellung der Pünktlichkeit der heute im Stau stehenden Busse sei es notwendig, diese Lücke zu schliessen. Markus Traber, Chef des Amts für Verkehr, stellte im Anschluss die verschiedenen Abklärungen vor, die in den letzten Monaten gemacht wurden. Zum Einen hat eine Überprüfung ergeben, dass nur eine Linienführung möglichst nahe des ursprünglichen, vom Bundesgericht zurückgewiesenen Projekts, die gewünschte Entlastung von Wetzikon bringt. Aufgrund der bereits heute hohen Verkehrsmenge kommt aber nur eine vierspurige Variante in Frage. Dies schliesst auch Varianten im Bereich der heutigen Kantonsstrasse zwischen Hinwil und dem Kreisel Betzholz aus, die aus Gründen des Moorlandschaftschutzes nicht ausbaubar ist. Zwischen Uster Ost und Wetzikon West kann die Linienführung aus dem bisherigen Projekt übernommen werden.
Linienführung östlich oder westlich von Grüt
Der Kanton sieht zwei Möglichkeiten für weitgehend unterirdisch geführte Linienführungen, die voraussichtlich bewilligungsfähig sind: Westlich von Grüt bis zur Forchautostrasse beim heutigen Anschluss Ottikon oder östlich von Grüt mit einem neuen Anschluss bei Herschmettlen. «Die Schutzinteressen im Zürcher Oberland sind vielfältig,» führte Markus Traber in seinem Referat aus, in dem er den Stand der Arbeiten vorstellte. «Aus heutiger Sicht sind aber bei den beiden übriggebliebenen Linienführungen keine unüberwindbaren Hindernisse festzustellen.»
Regierungsrat Ernst Stocker betonte schliesslich nochmals, dass der Kanton lediglich eine mögliche Linienführung dem Bund vorschlagen könne. Das endgültige Projekt für den Lückenschluss werde der Bund ausarbeiten. Um das Anliegen des Kantons für eine rasche Realisierung zu unterstreichen, werde man dieses Jahr noch einen Richtplaneintrag beim Kantonsrat beantragen. Insbesondere sei man aber auf die gute Zusammenarbeit mit der Region, den Gemeinden und der Bevölkerung angewiesen, damit der Bund das Projekt rasch vorantreiben könne.
Im Juni 2012 hatte das Bundesgericht mit seinem Urteil das Projekt Lückenschluss Oberlandautobahn zurückgewiesen, da dieses im Abschnitt Wetzikon bis Hinwil die Moorlandschaft in unzulässiger Weise beeinträchtigt hätte. Im September 2012 hat der Regierungsrat beschlossen, bis zur Aufnahme der A53 ins Nationalstrassennetz Anfang 2014 eine Studie für mindestens eine bewilligungsfähige Variante auszuarbeiten. Unter engem Einbezug der Standortgemeinden und des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) soll als nächstes die Streckenführung ab Wetzikon West konkretisiert und auf ihre Machbarkeit hin geprüft werden.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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