Verbesserungen für Bevölkerung und Gewässer: Neues Wassergesetz geht in die Vernehmlassung

Gewässer prägen das Leben der Zürcherinnen und Zürcher in vielfältiger Weise. Es ist Aufgabe des Gemeinwesens, die Gewässer zu schützen, aber auch für einen guten Schutz vor dem Wasser und eine adäquate Nutzung des Wassers zu sorgen. Dazu braucht es auch eine zweckmässige Gesetzgebung. Da die geltenden Gesetze nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entsprechen, hat der Regierungsrat die Baudirektion beauftragt, ein neues Wassergesetz zu entwickeln. Nun hat er die Baudirektion ermächtigt, das neue Regelwerk, das viele Verbesserungen zugunsten von Bevölkerung und Gewässer bringt, in die Vernehmlassung zu schicken.

Wie Lebensadern ziehen sich Flüsse, Bäche und Seen durch den Kanton Zürich. Als scheinbar unerschöpfliche Quelle des Lebens spenden sie Trinkwasser, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, bilden beliebte Erholungslandschaften, liefern Energie für die Stromproduktion und Wasser für die Bewässerung unserer Kulturen. Schwellen Bäche und Flüsse bei Unwettern hingegen zu reissenden Strömen an oder treten Seen über die Ufer, gefährden sie Menschen und Sachwerte. Unser Leben ist eng mit den Gewässern verwoben. Seit jeher ist es Aufgabe des Menschen, Gewässer zu schützen und zu unterhalten, sie mit Bedacht zu nutzen und sich vor den Bedrohungen zu schützen, die von ihnen ausgehen. Im Kanton Zürich nehmen Kanton und Gemeinden gemeinsam diese wichtige, sich laufend verändernde Aufgabe wahr.

Heutige Regelungen sind teilweise veraltet und unzweckmässig

Wichtige Grundlage für ein wirkungsvolles Handeln der Behörden ist eine zweckmässige Gesetzgebung. Sie muss sich periodisch den ändernden Rahmenbedingungen anpassen, um wirksam zu bleiben. Im Kanton Zürich ist das Wasserrecht heute in zwei Gesetzen und vier Verordnungen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurück reicht und die darum den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Der Regierungsrat hat aus diesem Grund die Baudirektion beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Revision des kantonalen Wasserrechts zu erarbeiten. Nun hat er die Baudirektion ermächtigt, den Gesetzesentwurf vom 7. Februar bis 10. Mai 2013 bei Gemeinden, Behörden, Parteien, Verbänden und weiteren Interessierten in die Vernehmlassung zu schicken.

Neues Gesetz bringt Vereinfachungen und Verbesserungen für alle

Das neue Regelwerk fasst die bisherigen Erlasse in einem einzigen Gesetz, dem kantonalen Wassergesetz (WsG), zusammen. Bewährtes, wie beispielsweise die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, bleibt bestehen, doch sorgt das WsG dank Berücksichtigung der neusten technischen Entwicklungen sowie neuer oder präziserer Regelungen und Formulierungen für viele Verbesserungen – etwa beim Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung und bei der Siedlungsentwässerung. Ausserdem bringt es dank der Zusammenlegung und Verschlankung der bisherigen Erlasse – der Regelungsumfang sinkt von heute 130 auf 95 Gesetzesparagrafen – eine Arbeitserleichterung für Behörden und Politik. Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.

Acht Gründe für das neue Wassergesetz

  1. Anpassung an Art. 105 der Kantonsverfassung (Auftrag an Kanton und Gemeinden zur Revitalisierung der Gewässer).
  2. Anpassung an die veränderten Bundesgesetze, insbesondere ans revidierte Gewässerschutzgesetz (Raumbedarf der Gewässer, Revitalisierung).
  3. Notwendigkeit einer koordinierten Planung aller Massnahmen zum Schutz und zur Nutzung der Gewässer und zum Schutz vor dem Wasser (Massnahmenplan Wasser).
  4. Ungenügende Organisations- und Bewirtschaftungsregeln zum langfristigen Erhalt der Infrastrukturen von Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung.
  5. Das Bedürfnis nach übersichtlichen und einheitlichen Verfahren und Rechtswegen.
  6. Zu wenig konkrete Formulierungen in den heutigen Bestimmungen.
  7. Teilweise veraltete Regelungen.
  8. Die Regelung einer einzigen Materie in zwei Gesetzen und vier Verordnungen ist unzweckmässig und verursacht unnötigen Aufwand.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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