Pilotplanung im Zürcher Weinland für hindernisfreie Wanderwege

Mobilitätsbehinderte Personen sollen geeignete kantonale Wanderwege besser nutzen können, wie dies das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes sowie die Verfassung des Kantons Zürich vorsehen. Das Amt für Verkehr des Kantons Zürich hat zusammen mit der Zürcher Planungsgruppe Weinland und Behindertenorganisationen eine Pilotplanung für hindernisfreie Wanderwege durchgeführt. Damit bestehen nun Grundlagen für den behindertengerechten Ausbau weiterer Wanderwege im Kanton.

Wanderwege gelten als hindernisfrei, wenn sie keine für Rollstühle unüberwindbaren Schwellen, Steigungen oder andere Hindernisse aufweisen. Weiter sollen diese Wege durchgängig auch bei schlechtem Wetter befahrbar sein. Dazu sind die Wege mit gut befahrbaren Belägen (nicht asphaltiert) zu befestigen. Zudem sind die Wege deutlich auszuschildern. Voraussetzung für einen hindernisfreien Wanderweg ist die Erreichbarkeit der Anfangs- und Endpunkte für Rollstuhlfahrende mit dem Privatauto oder mit dem öffentlichen Verkehr sowie eine verhältnismässig flache Topografie der Routenführung. Hindernisfreie Wanderwege dienen nicht nur Rollstuhlfahrenden, sondern eignen sich auch für Personen mit Gehbehinderungen und für Familien mit Kinderwagen. Im Kanton Zürich bestehen bereits einige wenige hindernisfreie Wanderwege, beispielsweise am Greifensee, am Limmatufer oder im Zürcher Weinland. Letztere dienen dem Amt für Verkehr als Vorlage für die kantonsweite Planung.

Pilotplanung im Weinland

Aufgrund der günstigen, weil flachen Topografie, den bereits bestehenden spezifischen Wanderwegrouten und dem touristischen Angebot wurde das Zürcher Weinland als Pilotregion ausgewählt. Anhand der bestehenden Wege, so dem Rundweg im Stammertal, wurden die grundsätzlichen Anforderungen an hindernisfreie Wanderwege erarbeitet. In enger Zusammenarbeit mit der Zürcher Planungsgruppe Weinland sowie Behindertenorganisationen wurden vier geeignete Routen bestimmt und die Kriterien für deren Ausbau erarbeitet. Folgende Routen sind für den Ausbau vorgesehen: Der «Rheinweg» von Flaach bis Rheinau mit zwei Rundstrecken, der «Thurweg» von Andelfingen bis Alten, der Weg rund um den Husemersee und die Strecke von Ossingen nach Andelfingen. Die Routen führen durch abwechslungsreiche Landschaften und entlang kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten. Für die Wege wurden – ähnlich wie im alpinen Skisport – drei Schwierigkeitsklassen mit einem Farbcode (blau, rot, schwarz) festgelegt. «Leichte» (blaue) Wege eignen sich für Personen, die sich ohne fremde Hilfe fortbewegen können. Als «mittel» (rot) werden Wege klassifiziert, die aufgrund von grösseren Steigungen gut mit motorisierten Rollstühlen, Scootern oder mit Hilfe von Begleitpersonen bewältigt werden können. Für «schwierige» (schwarze) Routen wird aufgrund von Steigungen bis 20 Prozent in der Regel ein Rollstuhlzuggerät benötigt.

Weitere Wege geplant

Anhand der Kriterien aus dem Weinländer Pilotprojekt sollen als Nächstes weitere Routen für hindernisfreie Wanderwege in den übrigen Regionen des Kantons Zürich ermittelt werden. Diejenigen Wanderwege, welche bereits heute für Rollstuhlfahrer geeignet sind oder sich mit verhältnismässig geringem Aufwand hindernisfrei nachrüsten lassen, sollen anschliessend in die regionalen Richtpläne aufgenommen werden.

(Gemeinsame Medienmitteilung des Amtes für Verkehr und der Zürcher Planungsgruppe Weinland)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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