Stellungnahme zum Bericht der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG): Aufsicht wahrgenommen

Im Fall, der dem ABG-Bericht zugrunde liegt, wurde die unmittelbare Aufsicht genügend von Universitätsrat und Spitalrat wahrgenommen. Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass es keinen Anlass für ein Eingreifen des für die allgemeine Aufsicht verantwortlichen Gesamtregierungsrates gab.

Die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) des Zürcher Kantonsrates hat heute ihren «Bericht zur Untersuchung der Schnittstellen Forschung und Lehre und zu den Abklärungen zur Aufsichtseingabe wissenschaftliches Fehlverhalten Universität Zürich und Universitätsspital Zürich» veröffentlicht.

Der Regierungsrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Berichtsentwurf der ABG insbesondere zu Fragen der Aufsicht und deren Wahrnehmung geäussert (vgl. RRB Nr. 685/2012). Er weist die Einschätzung der ABG zurück, Bildungs- und Gesundheitsdirektion hätten Aufsichtspflichten zuwenig wahrgenommen. Der Regierungsrat bzw. seine Direktionen werden im Rahmen der allgemeinen Aufsicht im Sinne des Universitätsgesetzes und des Gesetzes über das Universitätsspital aufsichtsrechtlich tätig, wenn die Organe der unmittelbaren Aufsicht, also der Spitalrat für das Universitätsspital und der Universitätsrat für die Universität, ihren Aufgaben ungenügend nachkommen. Der Spitalrat und der Universitätsrat haben im Fall, der dem Bericht der ABG zugrunde liegt, ihre Aufgabe und Verantwortung ausreichend und korrekt wahrgenommen. Es bestand daher zu keinem Zeitpunkt Anlass für ein Eingreifen des für die allgemeine Aufsicht verantwortlichen Regierungsrates. Der Regierungsrat hält sich damit an die mit der Verselbstständigung von Universität und Universitätsspital geschaffene Kompetenzordnung.

Im Fall, der dem Bericht der ABG zugrunde liegt, waren Fehlleistungen in einem Einzelfall zu beurteilen. Diese Fehlleistungen sind nach Einschätzung des Regierungsrates von den für Einzelfallklärungen zuständigen Organen und Instanzen abgeklärt und soweit als möglich behoben worden. Grundsätzliche Fragestellungen zur Zusammenarbeit von Universität und Universitätsspital sind erkannt und es werden auf verschiedenen Ebenen seit längerem Massnahmen geprüft. Zur übergeordneten, ganzheitlichen Steuerung von klinischer Versorgung und klinischer Forschung und der laufenden Abstimmung der Schnittstellen haben die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion im Mai 2011 insbesondere das Projekt «Universitäre Medizin Zürich – Governance und Strategie (UMZH)» eingeleitet.

Zu den von der ABG gemachten Empfehlungen bzw. den in Aussicht gestellten parlamentarischen Vorstössen wird der Regierungsrat im Rahmen der gesetzlich festgelegten Verfahren Stellung nehmen.


Der Regierungsratsbeschluss Nr. 685/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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