Neue Spitalfinanzierung: Provisorische Fallpauschalen 2012 festgesetzt
Medienmitteilung 09.12.2011
Der Regierungsrat hat provisorische Fallpauschalen für die stationären Behandlungen in den Zürcher Spitälern festgesetzt. Mit dieser vorsorglichen Massnahme ist im Kanton Zürich ein reibungsloser Start in das neue Schweizer Spitalfinanzierungssystem am 1. Januar 2012 sichergestellt. Ohne die Massnahme hätte grosse Unsicherheit für Patienten, Versicherer und Spitäler gedroht.
Zum Jahreswechsel tritt die neue Spitalfinanzierung gemäss revidiertem Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz in Kraft. Stationäre Spitalleistungen sind neu von den Kantonen und den Krankenkassen nach einheitlichen Fallpauschalen zu entschädigen. Spitäler und Versicherer müssen dazu einen Basisfallpreis aushandeln. Dieser ist massgebend für die konkreten Preise einer Behandlung im Spital. Alle ausgehandelten Tarife müssen vom Kanton genehmigt werden. Wo keine Abschlüsse zustande kommen, muss der Kanton die Tarife festsetzen.
Das KVG schreibt vor, dass die neuen Regeln zur Spitalfinanzierung und zur Tarifgestaltung per 1. Januar 2012 anzuwenden sind und deshalb bestehende Tarife nicht einfach verlängert werden können. Nachdem sich die Tarifpartner bis zum heutigen Zeitpunkt nur in Einzelfällen auf einen Tarif für das Jahr 2012 einigen konnten und mit einer grösseren Zahl von Festsetzungsverfahren zu rechnen ist, hat der Regierungsrat im Sinne einer vorsorglichen Massnahme auf den 1. Januar 2012 provisorische Fallpauschalen festgelegt. Diese stützen sich auf einen Vergleich der schweregradbereinigten Fallkosten des Jahres 2010 der akutsomatischen, nicht-universitären Zürcher Akutspitäler unter Anwendung des 40. Perzentils.
Sie betragen 9500 Franken für nicht-universitäre und 11›400 Franken für universitäre Listenspitäler im Kanton Zürich. Die Preise entsprechen jeweils der Vergütung für einen Normfall (Schweregrad 1.0) gemäss dem neuen Fallgruppierungssystem Swiss DRG. Die moderaten provisorischen Fallpauschalen entsprechen der Vorgabe des KVG, dass die Tarife grundsätzlich die Kosten von effizienten und günstigen Spitälern zu decken haben.
Mit der Festsetzung provisorischer Fallpauschalen schafft der Regierungsrat in einem rechtlich und verhandlungspolitisch schwierigen Umfeld eine sichere Grundlage für die bevorstehende Übergangszeit. Mit dieser pragmatischen und praktikablen Lösung trägt er dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Einführung der neuen Spitalfinanzierung Rechnung und schafft für alle Beteiligten Transparenz und Klarheit. Es wird sichergestellt, dass die Zürcher Listenspitäler ihre Behandlungen ab dem 1. Januar 2012 nach feststehenden Regeln in Rechnung stellen können. Es wird Versorgungssicherheit für die Bevölkerung geschaffen. Und nicht zuletzt wissen Versicherer und Kanton fürs erste, wie viel sie zu bezahlen haben.
Die provisorischen Tarife gelten nur bis zum Zeitpunkt, an dem die ordentlichen Verfahren zur definitiven Genehmigung oder Festsetzung der Fallpauschalen durch den Regierungsrat abgeschlossen sind. Die provisorischen Tarife stellen kein Präjudiz dar für die Beurteilung und Festlegung der definitiven Tarife 2012 oder die Genehmigung von Tarifverträgen 2012. Mit der vorsorglichen Massnahme wird das ordentliche Verfahren also nicht ausgehebelt. Angesichts der für die Erfüllung der Prüfungserfordernisse und für die vorgeschriebenen Konsultationen nötigen Fristen – so ist etwa dem Preisüberwacher von Gesetz wegen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen –, dürfte ein Genehmigungs- oder definitiver Festsetzungsentscheid aller Voraussicht nach nicht vor Sommer 2012 gefällt werden können.
Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe dieser Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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