Kanton Zürich sagt Nein zur Bundesvorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur
Medienmitteilung 07.07.2011
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage des Bundes zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ab. Einerseits, weil die Kantone bei der Planung der S-Bahn ihr Mitspracherecht verlieren würden und damit die Einflussmöglichkeit auf den wichtigen Standortfaktor Verkehr massiv beschnitten würde. Andererseits, weil die Fahrgäste und die Kantone zur Kasse gebeten werden sollen, um unter anderem die Deckungslücke im Substanzerhalt der Infrastruktur zu schliessen, die vom Bund verursacht wurde.
Keine Verschiebung der Planungskompetenzen bei S-Bahn-Ausbauten
Mit der Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur FABI beansprucht der Bund nicht nur, wie bisher, die Planung für den Fernverkehr für sich, sondern neu auch für S-Bahn-Ausbauten. Damit würde die Zürcher Verkehrspolitik künftig in Bern gemacht. Der Regierungsrat lehnt dies dezidiert ab. Der öffentliche Verkehr ist ein wichtiger kantonaler Standortfaktor und die Verkehrspolitik wird massgeblich durch die Gegebenheiten vor Ort sowie durch die gesamtverkehrlichen Zielsetzungen der Kantone geprägt. Die Kantone müssen daher zwingend die Möglichkeit haben, den S-Bahn-Verkehr nach den für sie wichtigen Prioritäten zu gestalten, wie dies beispielsweise bei der Durchmesserlinie Zürich der Fall war. Würde FABI in der vorliegenden Form in Kraft treten, könnten solche wichtigen S-Bahn-Projekte künftig nicht mehr vom Kanton aktiv angestossen werden. Eine zeit- und bedürfnisgerechte Realisierung von Ausbauten würde damit stark erschwert.
Keine Lastenverschiebung vom Bund zu den Kantonen und zu den Fahrgästen
Ein neuer Bahninfrastrukturfonds ist grundsätzlich geeignet, um künftige Bahnausbauten zu finanzieren. Wenn daraus aber auch der Substanzerhalt der Infrastruktur finanziert werden soll, sollten nicht die Fahrgäste und die Kantone, sondern der Bund als Verursacher der bestehenden Finanzierungslücke die dafür notwendigen Mittel bereitstellen. Der Regierungsrat ist zwar weiterhin bereit, Beiträge zum Ausbau der Infrastruktur im heutigen Umfang zu leisten. Diese Beiträge dürfen aber keinesfalls pauschal in den Fonds einbezahlt werden, sondern müssen wie bisher objektbezogen sein, damit die Bevölkerung des Kantons Zürich davon profitieren kann.
Positive Beurteilung der Ausbaupläne des Bundes
Der Regierungsrat nimmt hingegen wohlwollend zur Kenntnis, dass wichtige Zürcher Projekte wie der Brüttenertunnel nicht nur im strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur aufgenommen wurden, sondern – mit Ausnahme des Ausbaus Bahnhof Stadelhofen – auch in die Dringlichkeitsstufe 1. Allerdings ist keines dieser Projekte im ersten Umsetzungsschritt bis 2025 vorgesehen. Ein zweiter Umsetzungsschritt ist in der Vorlage FABI nicht skizziert; es ist also unklar, wann beispielsweise der Brüttenertunnel dann tatsächlich realisiert würde. Deshalb soll der erste Umsetzungsschritt auf fünf bis sechs Milliarden Franken erhöht und mit dringlichen Projekten wie dem Brüttenertunnel und dem Ausbau des Engpasses Aathal ergänzt werden. Andernfalls ist zumindest der zweite Umsetzungsschritt klar zu umreissen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «FABI», abrufbar.
Die Vorlage des Bundes zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur FABI in Kürze:
Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur sollen langfristig auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Die nötigen Mittel will der Bundesrat mit einem neuen Bahninfrastrukturfonds sichern. Dieser soll sich aus den Mitteln, die bisher in den Fonds zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (FinöV-Fonds) flossen sowie aus den Geldern, die der Bund heute via Leistungsvereinbarungen an die Bahnen zahlt, speisen. Zudem sollen sich die Kantone und die Nutzerinnen und Nutzer stärker an der Finanzierung der Bahninfrastruktur beteiligen.
Die Vorlage FABI sieht zudem ein strategisches Entwicklungsprogramm für die Bahninfrastruktur vor. Die Projekte sind in Dringlichkeitsstufen 1 und 2 eingeteilt. Mit Ausnahme des Bahnhofs Stadelhofen sind die dringlichsten Zürcher Projekte wie beispielsweise der Brüttenertunnel in der Dringlichkeitsstufe 1 enthalten. In einem ersten Ausbauschritt der Dringlichkeitsstufe 1 plant der Bundesrat bis 2025 Investitionen im Umfang von 3,5 Milliarden Franken, allerdings ohne die wichtigen Zürcher Projekte. Danach sollen nach vier bis acht Jahren weitere Ausbauschritte folgen, die heute vom Bund noch nicht skizziert sind. Dazu gehören auch Projekte der Dringlichkeitsstufe 1. Insgesamt umfasst das Paket Projekte von rund 40 Milliarden Franken.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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