Hotel Atlantis: Zwischennutzung fällt unter die Lex Koller
Medienmitteilung 21.02.2011
Für das Hotel Atlantis besteht seit dem November 2010 eine Zwischennutzung. 140 Zimmer sind an Studenten vermietet. 22 Suiten im 5. Stock sollen als Business-Apart-ments vermietet werden. Zudem ist geplant, in der Döltschi-Stube spätestens ab April 2011 wieder ein Restaurant zu betreiben.
Eigentümerin des Hotels Atlantis ist die Neue Hotel Atlantis AG mit Sitz in Zürich. Die Neue Hotel Atlantis AG ist im Eigentum der luxemburgischen Rosebud Hotels Holding SA.
Der Bezirksrat hatte zu prüfen, ob die Zwischennutzung unter die Lex Koller (BewG) fällt. Hotels gelten als Betriebsstätten (Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG). Deren Erwerb durch ausländische Gesellschaften ist nicht bewilligungspflichtig. Demgegenüber gilt jedoch die Verwendung eines Grundstücks für die Erstellung oder gewerbsmässige Vermietung von Wohnraum, der nicht zu einem Hotel gehört, nicht als Betriebsstätte und ist bewilligungspflichtig (Art. 3 Verordnung zum BewG). Damit nicht von Wohnraum, sondern weiterhin von einer hotelmässigen Nutzung ausgegangen werden kann, müssen die Hoteldienstleistungen im Vordergrund stehen und vor allem einen direkten Bezug zur Vermietung der Zimmer haben.
Nach Auffassung des Bezirksrats ist jedoch bei der vorliegenden Zwischennutzung kaum ein Bezug zwischen hotelmässigen Dienstleistungen und der Vermietung der Zimmer erkennbar. Es handelt sich deshalb um die gewerbsmässige Vermietung von Wohnraum, welche bewilligungspflichtig ist. Ein Bewilligungsgrund sieht das Gesetz jedoch für den vorliegenden Fall nicht vor (vgl. Art. 8 ff. BewG), weshalb eine Bewilligung nicht erteilt werden kann. Der Bezirksrat hat am 17. Februar 2011 einen entsprechenden Entscheid gefällt.
Der Bezirksrat erachtet die derzeitige Zwischennutzung allerdings als sinnvoll. Auch gibt es eine relativ einfache Lösung des Problems. Gemäss Angaben der Neuen Hotel Atlantis AG ist die Neue Hotel Atlantis AG wirtschaftlich betrachtet im Eigentum von Schweizer Bürgern. Sobald die Anteile der Neuen Hotel Atlantis AG direkt von diesen Schweizer Bürgern gehalten werden, stellt sich kein Lex-Koller-Problem mehr. Im Hinblick auf den geplanten Umbau des Hotels Atlantis zu Eigentumswohnungen wird diese Anpassung zwingend vorgenommen werden müssen. Der Bezirksrat hat der Neuen Hotel Atlantis AG deshalb eine Frist bis Ende Juni 2011 angesetzt, um die aufgrund der Lex Koller notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Der Entscheid des Bezirksrats ist nicht rechtskräftig und kann an die nächste Instanz, das Baurekursgericht, weitergezogen werden.
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