Volkszählung

Bis Ende September führen die Postboten in den meisten grösseren Gemeinden und Städten in deren Auftrag Gebäudebegehungen bis vor die Wohnungstür durch, um die Gemeinderegister im Hinblick auf die neue registerbasierte Volkszählung des Bundes zu ergänzen.

Viele Postboten werden in den nächsten Wochen auf die Mithilfe der Mehrfamilienhausbewohner im Kanton Zürich angewiesen sein. Sie sind von den Gemeinden mit der Wohnungsnummerierung beauftragt worden und müssen im Rahmen ihres Auftrags Treppenhäuser begehen. Sollten sie vor verschlossenen Haustüren stehen, klingeln sie und versuchen so, Zutritt zum Gebäude zu erhalten. Beim Gang durchs Treppenhaus teilen sie jeder Wohnung eine Wohnungsnummer zu und erfassen gleichzeitig die Namen der auf dem Klingelschild aufgeführten Personen. Dabei haben sich die in Post-Arbeitskleidung auftretenden Boten auf Verlangen mit dem Personalausweis der Post auszuweisen.

Die Gebäudebegehung ist Teil eines Dienstleistungsangebots, welches der Bund mit der Post entwickelt hat, um die Gemeinden bei den Vorbereitungsarbeiten für die registerbasierte Volkszählung zu unterstützen. Der Gebäudebegehung vorangegangen ist im April eine Datenerhebung bei den Vermietern, die der Kanton Zürich in Auftrag gegeben hat. Wie erwartet führte der Abgleichsprozess zwischen den eingelieferten Daten und den Gemeinderegistern aufgrund von fehlenden oder widersprüchlichen Informationen nur in etwa der Hälfte der Fälle zu einer erfolgreichen Nummernvergabe. Die anderen Fälle müssen von den Gemeinden nachbearbeitet werden. Neunundsechzig meist grössere Gemeinden und Städte haben dafür die Post mit einer Gebäudebegehung beauftragt, bei der noch rund 445'000 Personen in Mehrfamilienhäusern Wohnungsnummern erhalten sollen.

Nachdem jede im Einwohnerregister erfasste Person eine Wohnungsnummer erhalten hat, kann sie jederzeit der korrekten Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister zugeordnet werden. Damit müssen Angaben zu den Wohnverhältnissen der Bevölkerung nicht mehr wie bisher alle zehn Jahre durch eine flächendeckende schriftliche Befragung erhoben werden, sondern können jährlich aus dem Einwohnerregister ans Bundesamt für Statistik übermittelt werden, wie es das eidg. Registerharmonisierungsgesetz verlangt. Damit die Wohnungsnummern im Register laufend nachgeführt werden können, müssen sich neu zuziehende oder innerhalb der Gemeinde umziehende Personen mit dem Mietvertrag oder Wohnungsausweis, auf dem die amtliche Wohnungsnummer eingetragen ist, bei der Einwohnerkontrolle anmelden.

Legitimiert wird diese einmalige Aktion durch das kantonale Gemeindegesetz, welches mit den entsprechenden Bestimmungen ergänzt worden ist. Demnach sind Liegenschaftsverwaltungen, Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner der zu begehenden Liegenschaften verpflichtet, den Postboten Zugang bis vor die Wohnungstüre zu gewähren.

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Gesetzliche Grundalge für diese Aktion ist das Gemeindegesetz vom 11. Januar 2010.

(Medienmitteilung des Statistischen Amts)

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