Medikamente und Therapie – kombinierter Ansatz auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Medienmitteilung 10.06.2010
Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass keine Anzeichen dafür bestehen, dass im Kanton Zürich in der Jugendpsychiatrie Behandlungen mit Psychopharmaka zu Lasten von Psychotherapien überhandnehmen. Zum Standard gehören heute kombinierte Behandlungen, in denen psychotherapeutische Therapieansätze und Medikamente individuell auf die Krankheitsbilder abgestimmt werden.
In einem Postulat des Kantonsrates wurde die Befürchtung geäussert, dass in der Jugendpsychiatrie immer weniger psychosozialen Ursachen und Umweltfaktoren nachge-gangen wird, die das Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen begünstigen und stattdessen Psychopharmaka verschrieben werden. Zur Klärung dieser Frage gab der Regierungsrat bei der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur eine Übersichtsstudie in Auftrag.
Psychotherapeutische Behandlungsansätze haben ihren festen Platz
Gemäss der Studie leiden bis zu zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen an psychischen Störungen wie Angsterkrankungen, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), Depressionen oder Störungen des Sozialverhaltens. Die Befunde zeigen, dass heute bei solchen Störungsbildern ein kombinierter Behandlungsansatz als übliche Behandlung gilt. Für die häufigen psychischen Probleme im Kinder- und Jugendalter existieren Behandlungsrichtlinien der Fachgesellschaften, in denen psychosoziale und psychotherapeutische Behandlungsansätze ihren festen Platz haben; eine medikamentöse Monotherapie kann bei gewissen Störungen die kosteneffektivste Behandlungsform sein, ist aber in der Regel nicht die Behandlung der ersten Wahl. Die Medikamentenkosten lagen in den Jahren 1998 bis 2007 denn auch unter einem Prozent der Gesamtkosten kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlungen.
Die in der Begründung des Postulats geäusserten Bedenken, dass die pharmakologische Behandlung psychischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen einseitig überhandnimmt und andere Behandlungsformen verdrängt, können nicht bestätigt werden.
Fraglicher Nutzen eines systematischen Monitorings
Der im Postulat geforderte Aufbau eines umfassenden Monitorings der kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlungen im Kanton Zürich über Jahre hinaus wäre ein personell und finanziell sehr aufwändiges Projekt, das auch schwer zu lösende rechtliche Fragen, zum Beispiel im Bereich des Datenschutzes aufwerfen würde. Angesichts der Erkenntnisse aus der Übersichtsstudie und des schlechten Kosten-/Nutzen-Verhältnisses sieht der Regierungsrat vom Aufbau eines umfassenden Monitorings ab.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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