Integrationsvereinbarung frühzeitig und verbindlich einsetzen
Medienmitteilung 06.05.2010
Zürich. Die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW empfiehlt für alle Neuzuziehenden aus dem Ausland ein Erstinformationsgespräch und rät von der Einführung der Integrationsvereinbarungen mit allen Migrantinnen und Migranten ab. Fünf Kantone und der Bund haben die FHNW beauftragt, die Konzepte, Zielgruppen, Anwendungsmöglichkeiten und Auswirkungen der Integrationsvereinbarungen in den Kantonen AG, BS, BL, SO und ZH zu erheben und zu vergleichen. Heute wurden die Evaluationsergebnisse des Pilotprojekts zur Einführung der Integrationsvereinbarung vorgestellt.
Standardisierung der Verfahren anzustreben
Die Empfehlungen der Fachhochschule zielen auf verbindlichere Vorgaben auf den Ebenen Bund und Kanton und auf eine Standardisierung von Verfahrensschritten und -regeln:
- Von einer Einführung der Integrationsvereinbarungen mit allen Migrantinnen und Migranten wird abgeraten.
- Für alle Neuzuziehenden aus dem Ausland empfiehlt sich im Minimum ein Erstinformationsgespräch.
- Eine Integrationsvereinbarung soll nur mit Personen mit Integrationsdefiziten erfolgen oder bei Neuzuzügern, bei denen sich ein schwieriger Integrationsverlauf abzeichnet. Für diese wird je nach ausländerrechtlichem Status eine Integrationsempfehlung oder eine verpflichtende Integrationsvereinbarung vorgeschlagen.
- Integrationsempfehlungen sollen mit neuzuziehenden oder bereits lange anwesenden Personen abgeschlossen werden, die Integrationsdefizite aufweisen, aus völkerrechtlichen Gründen jedoch nicht zu einer Integrationsvereinbarung verpflichtet werden können.
Kenntnisse der Sprache, der Lebensbedingungen und des Rechtssystems einfordern
Mit dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) haben die Kantone seit 2008 die Möglichkeit, bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung mit Ausländerinnen und Ausländern Integrationsvereinbarungen abzuschliessen. Ziel der Integrationsvereinbarungen ist es, sich Sprachkenntnisse anzueignen sowie die Kenntnis der Lebensbedingungen und des Rechtssystems verbindlich einzufordern. Neu kann die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung mit der Bedingung verknüpft werden, dass Sprach- und/oder Integrationskurse besucht werden. Die Anwendung dieses Instruments ist den Kantonen freigestellt.
Die Kurzfassung des Berichts können Sie unter folgendem Link www.fhnw.ch/ppt/content/pub/intv/schlussbericht-kurz beziehen. Der vollständige Evaluationsbericht und die Präsentation sind unter den folgenden Links abrufbar:
www.fhnw.ch/ppt/content/pub/intv/schlussbericht
www.fhnw.ch/ppt/content/pub/intv/schlussbericht-praesentation
Weitere Auskünfte:
Fachhochschule Nordwestschweiz:
Prof. Dr. Eva Tov, Telefon +41 (0)61 337 27 08
Kanton Aargau:
Markus Rudin, Leiter Migrationsamt AG, Telefon +41 (0)62 835 18 20
heute Donnerstag, 6. Mai 2010, von 14 bis 15 Uhr
Kanton Basel-Stadt:
RP Dr. Guy Morin, Vorsteher Präsidialdepartement BS, Telefon +41 (0)61 267 80 47
Elisa Streuli, Leiterin Abteilung Gleichstellung und Integration Präsidialdepartement BS,
Telefon +41 (0)61 267 44 54
Andreas Räss, stv. Leiter Migrationsamt BS, Telefon +41 (0)61 267 72 02
Kanton Basel-Landschaft:
Regula Oliveira, stv. Leiterin Amt für Migration, Telefon +41 (0)61 552 51 61
Hans Beat Moser, Integrationsbeauftragter BL, Telefon +41 (0)61 552 66 53
Kanton Solothurn:
Albert Weibel, Integrationsdelegierter SO, Telefon +41 (0)32 627 6014 / 079 780 15 70
Kanton Zürich:
Julia Morais, Integrationsbeauftragte ZH, Telefon +41 (0)43 259 25 27
heute Donnerstag, 6. Mai 2010, von 13.30 bis 14.30 Uhr
(Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Zürich)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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