Neues sonderpädagogisches Konzept für den Kanton Zürich

Der Regierungsrat ermächtigt die Bildungsdirektion, eine Vernehmlassung zum sonderpädagogischen Konzept für den Kanton Zürich durchzuführen. Mit dem Konzept soll die Regelschule bei der integrativen Förderung durch Umlagerungen aus dem Sonderschulbereich gestärkt werden.

Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone zum Erlass eines sonderpädagogischen Konzepts für Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ab der Geburt bis zum Abschluss des 20. Altersjahres. Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich die Invalidenversicherung aus dem Bereich der Sonderschulung zurückgezogen und die Aufgabe den Kantonen übertragen. Das sonderpädagogische Konzept für den Kanton Zürich beschreibt die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Ausgestaltung der sonderpädagogischen Massnahmen. Eines der Ziele dieses Konzepts ist es, die Regelschule zu stärken.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte des Konzeptentwurfs:

  • Orientierung am Bildungsauftrag der Regelschule
    Grundsätzlich gilt der Lehrplan für alle. Neu sollen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen aber individuelle Lernziele vereinbart werden können. Bei schweren Behinderungen können diese stark vom Lehrplan abweichen.
  • Beibehaltung des bisherigen sonderpädagogischen Angebots
    Die integrative Förderung, Therapien, Deutsch als Zweitsprache und Sonderschulung werden weitergeführt. Die Gemeinden können weiterhin besondere Klassen und Angebote im Bereich der Begabtenförderung führen.
  • Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich der Sonderschulung
    Der Kanton erstellt eine Bedarfsplanung und finanziert die Sonderschulen mit einem spezialisierten Angebot mittels Leistungsauftrag mit. Die Gemeinden können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen auf eigene Kosten in Sonderschulen zur Ergänzung der kommunalen Versorgung unterrichten lassen oder sie mit zusätzlichen Ressourcen (bis zu einem Höchstbetrag) in der Regelschule unterrichten.
  • Standardisierung des Abklärungsverfahrens
    für die Zuweisung zur Sonderschulung durch den Schulpsychologischen Dienst.
  • Überprüfung der Zuweisung zu Sonderschulen mit kantonalem Leistungsauftrag
    durch eine kantonale Fachstelle.
  • Umlagerung von Ressourcen
    Der Kanton gewährt den Gemeinden zusätzliche Mittel zur Stärkung der Regelschule durch Umlagerung von Ressourcen aus dem Sonderschulbereich. Er kann Gemeinden mit überdurchschnittlichen Belastungen Beiträge ausrichten.

Die Zuweisungen zur Sonderschulung haben in den letzten zehn Jahren um rund 40 Prozent von 2278 Schülerinnen und Schüler 1999 auf 3174 im Jahr 2008 zugenommen; die Kosten sind deutlich angestiegen. Die Aufwendungen von total 279 Millionen Franken werden seit dem Rückzug der Invalidenversicherung aus der Sonderschulfinanzierung zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Der Kanton übernimmt dabei einen Anteil von rund 147 Millionen Franken. Darüber hinaus entrichtet er an die Sonderschulen Investitionsbeiträge von neun Millionen Franken. Das neue sonderpädagogische Konzept sieht eine Verringerung der Sonderschulplätze vor und es sollen 18 Millionen Franken aus dem Sonderschul- in den Regelschulbereich umgelagert werden. Zudem zwingt die Finanzlage den Kanton, kurz- und mittelfristig Kosten in der Höhe von 17 Millionen Franken einzusparen.

Die betroffenen Behörden, Institutionen und Verbände werden zur Vernehmlassung bis am 31. März 2010 eingeladen.


Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Suchbegriff «sonderpädagogisches Konzept», verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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