Fachbericht über unerwünschte Wirkungen der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen

Gemäss einem Expertenbericht zu möglichen Schäden im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bestanden in den untersuchten Betrieben bereits vor der Impfung gesundheitliche Probleme im Tierbestand. Es lässt sich jedoch mangels detaillierter Daten rückblickend nicht mehr beurteilen, ob diese Probleme durch die Impfung verstärkt wurden. Aus den Meldungen 2009 ergibt sich nur für eine kleine Zahl von Betrieben ein möglicher oder wahrscheinlicher Zusammenhang von Schäden mit der Impfung.

Aufgrund der emotionalen Diskussionen über Nebenwirkungen der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen hat die Gesundheitsdirektion im April 2009 eine Fachgruppe mit Vertretern von Wissenschaft, Landwirtschaft, landwirtschaftlichem Ausbildungszentrum Strickhof und Veterinäramt eingesetzt. Sie erteilte den Auftrag, die im Jahr 2008 gemeldeten Schäden für vier Betriebe exemplarisch aufzuarbeiten und die im Jahr 2009 dem Veterinäramt gemeldeten Beobachtungen zu beurteilen.

Sachliche Basis für die politische Diskussion

Trotz stark differierenden Ausgangspositionen konnte die Fachgruppe einen Bericht verfassen, der von allen Mitgliedern getragen werden kann. Er bildet nach Ansicht der Gesundheitsdirektion eine gute Basis, um die festgefahrene und emotionale politische Diskussion zu versachlichen.

Impfung als Direktursache für Gesundheitsprobleme im Tierbestand ausgeschlossen

Gemäss dem Bericht der Fachgruppe kann ausgeschlossen werden, dass die Impfung 2008 Ursache für Gesundheitsprobleme im Tierbestand in den vier untersuchten Betrieben war. Ob die in den vier Betrieben bereits bestehenden gesundheitlichen Probleme durch die Impfung verstärkt wurden, lässt sich rückblickend nicht beurteilen.
Die Untersuchungen über die Impfkampagne 2009 zeigen, dass ein Zusammenhang von Schädigungen und Impfung nur in insgesamt zwei Dutzend Fällen überhaupt möglich oder wahrscheinlich ist. Mehr als die Hälfte der geltend gemachten Störungen betreffen die Trächtigkeit, andere Meldungen betreffen allergische Reaktionen wie Schwellungen an der Impfstelle. Diese wenigen Fälle sind der Zahl von insgesamt rund 125'000 applizierten Impfdosen und insbesondere dem Nutzen gegenüberzustellen, den die Verhinderung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit für Mensch und Tier bedeutet.

Weiterführung des Meldesystems und Rechtsgrundlage für Entschädigungen

Der Bericht hat ferner gezeigt, dass eine rasche und genaue Meldung von möglichen Impfschäden besonders wichtig ist, um den Zusammenhang von Impfung und geltend gemachtem Schaden im Ausschlussverfahren zu klären. Das kantonale Veterinäramt wird deshalb auch im Jahr 2010 die Tierhalterinnen und Tierhalter dazu aufrufen, Beobachtungen unverzüglich und in enger Zusammenarbeit mit den Impftierärztinnen und Impftierärzten dem Veterinäramt zu melden. Ausserdem prüft die Gesundheitsdirektion die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um künftig belegte Tierverluste und Aborte aufgrund von Impfungen aus dem Tierseuchenfonds entschädigen zu können. Bisher sind solche Entschädigungen nur bei einem Tierverlust aufgrund einer Tierseuche selbst möglich.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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