Engpassbeseitigung des Nationalstrassennetzes und Agglomerationsprogramm: Finanzierung muss sichergestellt sein

Die vom Bundesrat am Mittwoch veröffentlichten Beschlüsse zur Engpassbeseitigung im Schweizer Nationalstrassennetz sowie zum Agglomerationsprogramm lassen viele Fragen offen. Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsst den als dringlich erkannten Ausbau der Nordumfahrung mit einer dritten Gubriströhre. Nicht akzeptabel ist allerdings der zu tiefe Prozentsatz der Bundesbeteiligung am Agglomerationsprogramm von 35 anstatt der geforderten 40 Prozent.

Im April 2009 hat der Regierungsrat seine Stellungnahmen zu den Bundesbeschlüssen über die Finanzierungsetappe 2011-2014 für das Programm Agglomerationsverkehr sowie über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz dem Bund abgegeben. In den jetzt vom Bundesrat beschlossenen Botschaften wurde allerdings auf wesentliche Forderungen des Kantons Zürich nicht eingegangen. So fehlt für beide Programme eine Zusage, dass der Bund als verlässlicher Partner seine finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllen will. Im Gegenteil: Die Unsicherheiten nehmen zu, denn der Bund schliesst künftige Kürzungen der Beiträge oder Verzögerungen der Projekte nicht aus. Dies weckt Befürchtungen, dass dringende Projekte in der Engpassbeseitigung und auch im Agglomerationsprogramm in weite Ferne rücken. Für den Kanton Zürich ist es wichtig, dass auch diese Projekte prioritär realisiert respektive zuverlässig terminiert werden können. Im dynamischen Umfeld ist es zudem nicht sinnvoll, mit grossem Aufwand Agglomerationsprogramme zu erarbeiten, wenn diese nicht innerhalb eines verlässlichen Zeitplans umgesetzt werden können. Es ist deshalb unabdingbar, dass die Fristen für weitere Etappen mit den finanziellen Möglichkeiten in Übereinstimmung gebracht werden.

Glattalautobahn muss vorangetrieben werden

Die Volkswirtschaftsdirektion begrüsst den dringlichen Ausbau der A1 Nordumfahrung, weil damit einer der grössten Engpässe im schweizerischen Nationalstrassennetz behoben wird. Für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Agglomeration Zürich, insbesondere für die Sicherstellung der Erreichbarkeit der Region Zürich Nord und des Flughafens Zürich ist allerdings eine Entflechtung der Verkehrsströme unumgänglich. Dies ist nur mit der Glattalautobahn möglich. Die Engpassbeseitigungen des Bundes sehen lediglich zusätzliche Spuren vor, jedoch keine Neubauten von Nationalstrassen. Die Glattalautobahn muss deshalb ungeachtet der Programmbotschaft Engpassbeseitigung dringend vorangetrieben werden.

35 Prozent Bundesbeteiligung für Agglomerationsprogramme nicht nachvollziehbar

Bereits in der Stellungnahme zur Vernehmlassung des Agglomerationsprogramms vom April 2009 hat der Kanton Zürich sein Unverständnis für den zu tief angesetzten Beitragssatz von 35 Prozent ausgedrückt. Es war für den Regierungsrat bereits damals nicht nachvollziehbar, warum die enormen und schweizweit einzigartigen Vorleistungen des Kantons in sein ÖV-System aber auch die seit Jahren konsequent auf den ÖV ausgerichtete Siedlungspolitik nicht berücksichtigt werden. Das vom Bundesamt ARE durchgeführte Verfahren benachteiligt generell grosse Agglomerationen mit hohen Vorleistungen. Entsprechend ist der Kanton Zürich mit dem in Aussicht gestellten Beitragssatz von lediglich 35 Prozent nicht einverstanden. Dieser wird zur Folge haben, dass dringliche Projekte im Agglomerationsprogramm des Kantons Verzögerungen erfahren werden oder reduziert werden müssen.

Botschaften lassen viele Fragen offen

Der Bundesrat sieht erst ab 2015 - nach Abschluss der dringlichen Projekte - Zahlungen aus dem Infrastrukturfonds vor. Dann sollen zunächst schweizweit insgesamt nur 50 Millionen Franken pro Jahr ausbezahlt werden. Dies steht in einem krassen Missverhältnis zu den 1,5 Milliarden Franken an Beiträgen, die nun dem eidgenössischen Parlament in der ersten Etappe zur Genehmigung vorgelegt wurden. In der Botschaft des Bundesrates fehlt zudem ein Zahlungsplan über alle Mittel und verbindliche Kriterien, nach welchen die Mittelzuweisungen dannzumal erfolgen werden.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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