Vernehmlassung zur Neuordnung der Pflegefinanzierung
Medienmitteilung 13.11.2009
Die Finanzierung der Langzeitpflege soll neu geregelt werden. Der Regierungsrat will neben der notwendigen Anpassung an das neue Bundesrecht dem gesundheitspolitischen Grundsatz «ambulant vor stationär» besser Rechnung tragen und gibt die Revision der Pflegefinanzierung nun in die Vernehmlassung.
Das neue Bundesgesetz zur Pflegefinanzierung unterscheidet künftig zwischen Leistungen der Akut- und Übergangspflege, die nur im Anschluss an einen Spitalaufenthalt erbracht werden und auf längstens 14 Tage befristet sind, und langfristigen Pflegeleistungen. Neu muss sich die öffentliche Hand zusätzlich an den Kosten der Pflegeleistungen der kommerziellen Heime und Spitex-Institutionen beteiligen, bisher wurden nur die gemeinnützigen Institutionen berücksichtigt. Der Bund macht keine Vorgaben zur Finanzierung von Hotellerie, Hauswirtschaft und allgemeiner Betreuung, die als «nichtpflegerische Leistungen» bezeichnet werden.
Zu den Eckwerten der neuen kantonalen Pflegefinanzierung gehört unter anderem, dass die Gemeinden verpflichtet werden, für ihre Wohnbevölkerung eine genügende Pflegeversorgung zur Verfügung zu stellen, dass ambulante Pflege Vorrang hat vor stationärer Pflege und dass die durch das Bundesgesetz erlaubte Höchstbelastung der Patientinnen und Patienten für Pflegeleistungen ausgeschöpft wird.
Der vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene kantonale Gesetzesvorschlag sieht vor, dass künftig die Kosten wie folgt aufgeteilt werden:
- Pflegeleistungen:
Die Krankenkassen bezahlen Pflegebeiträge gemäss Festlegung des Bundesrates. 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrags der Krankenkassen gehen zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Die restlichen Kosten teilen sich Kanton und Gemeinden wie folgt auf: Der Kanton ermittelt «Normkosten» auf der Basis repräsentativer Stichproben von Pflegeinstitutionen, die ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen. Zu den Pflegeinstitutionen zählen Alters- und Pflegeheime,
Pflegewohnungen, Sterbehospize und andere stationäre Pflegeeinrichtungen einerseits, und ambulant tätige Spitexorganisationen und freiberufliche Pflegefachpersonen anderseits. An diese Kosten leistet dann der Kanton abhängig vom Finanzkraftindex der jeweiligen Wohngemeinde seinen Anteil. Die übrigen Kosten übernehmen die Gemeinden. Diese Regelung gilt für die Spitex bereits seit 2008. - Akut- und Übergangspflege:
55 Prozent der Kosten übernimmt die öffentliche Hand, der Rest geht zu Lasten der Krankenkassen. Der Kanton und die Gemeinden teilen sich den öffentlichen Beitrag nach dem gleichen Modus wie bei den Pflegeleistungen. Dies gilt sowohl für Leistungen von Pflegeheimen als auch von Spitex-Anbietern. - Hotellerie, Hauswirtschaft und allgemeine Betreuung:
Hier wird an der bestehenden kantonalen Regelung festgehalten. Diese Kosten gehen bei Aufenthalten in Pflegeheimen voll zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Dies im Gegensatz zum Spitex-Bereich: Hier finanzieren der Kanton und die Gemeinden die Kosten weiterhin mit. Der Regierungsrat will damit bewusst nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär» den Bezug von Spitex-Leistungen fördern.
Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen zeigen, dass voraussichtlich die Gemeinden durch die neue Regelung gesamthaft entlastet werden; die Kosten für den Kanton werden minim geringer, die Patientinnen und Patienten werden dagegen mehr belastet.
Die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen werden auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Die Vernehmlassung zur kantonalen Vorlage läuft bis Ende Januar 2010. Die Verabschiedung des Gesetzes zu Handen des Kantonsrates ist auf März 2010 vorgesehen. Ein rechtzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes auf Sommer 2010 ist in dieser kurzen Frist nicht möglich. Aus diesem Grund wird der Regierungsrat dem Kantonsrat voraussichtlich eine Übergangsverordnung zur Genehmigung vorlegen, die auf diesen Zeitpunkt in Kraft treten soll.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Link «Suche», Suchbegriff «Pflegefinanzierung», abrufbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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