Ergebnisse der deutsch-schweizerischen Lärmanalyse: Keine Grenzwertüberschreitungen auf deutschem Gebiet
Medienmitteilung 30.10.2009
Die gemeinsame Arbeitsgruppe Deutschlands und der Schweiz zur Ermittlung der Gesamtlärmbelastung hat ihre Arbeiten abgeschlossen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute in einer Medienmitteilung darüber informiert. Die Fakten zeigen, dass auf deutschem Gebiet weder nach deutschem, noch nach schweizerischem Recht Grenzwerte erreicht werden. In der Nacht fällt der gesamte Fluglärm ausschliesslich in der Schweiz an. Aufgrund von dieser von Deutschland akzeptierten Basis erwartet die Volkswirtschaftsdirektion, dass Deutschland nun von der einseitig erlassenen Durchführungsverordnung (DVO) Abstand nimmt.
Der vom Flughafen Zürich ausgehende Fluglärm erreicht laut den gemeinsamen Berechnungen auf deutschem Staatsgebiet nirgends die nach deutschem Recht festgelegten Grenzwerte von 65 bzw. 60 Dezibel. Auf Schweizer Gebiet sind von diesen deutschen Lärmgrenzwerten bereits 18›772 Personen betroffen. Erst bei 53 Dezibel sind in Deutschland erste Personen tangiert. Es sind dies 80 Personen, während auf der Schweizer Seite 108›422 Personen betroffen sind. In der Nacht fällt der gesamte Fluglärm ausschliesslich auf schweizerischem Gebiet an.
Die seit Jahren aufgestellte Behauptung, die Schweiz würde systematischen Lärmexport nach Deutschland betreiben, hat sich somit als haltlos erwiesen. Deutschland muss nun von der einseitig erlassenen Durchführungsverordnung (DVO) Abstand nehmen.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zusammen mit dem damaligen Schweizer Bundespräsidenten Pascal Couchepin im April 2008 den Auftrag zur Lärmbelastungsanalyse gegeben. Nach Vorliegen der eindeutigen Ergebnisse erwartet die Volkswirtschaftsdirektion nun von der deutschen Regierung, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und von der einseitig erlassenen Durchführungsverordnung (DVO) Abstand nimmt. Die neue deutsche Bundesregierung hat dem Luftverkehrsstandort Deutschland grosse Wichtigkeit für die wirtschaftliche Entwicklung beigemessen und will sich für einen Ausbau der Flughafeninfrastruktur, die Sicherstellung der Kapazitätsentwicklung der Flughäfen und insbesondere für international wettbewerbsfähige Betriebszeiten einsetzen. Was die deutsche Regierung für ihre wirtschaftliche Entwicklung in Anspruch nimmt, muss sie auch der Schweiz zugestehen.
Es wäre umso unverständlicher, wenn die deutsche Regierung den auch für Süddeutschland sehr wichtigen Flughafen Zürich weiterhin mit Beschränkungen diskriminiert, obwohl nun erwiesen ist, dass keine Grenzwertüberschreitungen auf deutschem Gebiet vorliegen.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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