Beschwerden gegen Oberlandautobahn sistiert

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion die hängigen Beschwerdeverfahren gegen die Oberlandautobahn sistiert. Grund ist die teilweise Neuauflage des Projektes, nachdem das Bundesamt für Strassen Astra in einer Projektvorprüfung auf notwendige Anpassungen hingewiesen hatte. Damit wird einem doppelten Gang durch die Instanzen vorgebeugt.

Die Oberlandautobahn soll gemäss dem neuen Netzbeschluss des Bundes ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Wenn der Netzbeschluss in Kraft tritt, kann der Abschnitt zwischen Uster und dem Kreisel Betzholz (Hinwil) durch den Bund gebaut werden. Allerdings ist die Frage der Finanzierung noch offen.

Vorprüfung durch Astra erfolgt

Im Hinblick auf eine Übernahme des von der Volkswirtschaftsdirektion erarbeiteten Projektes durch den Bund hat das Bundesamt für Strassen Astra zum Projekt Stellung genommen. In einigen Punkten ist das Projekt an die inzwischen revidierten Richtlinien des Bundes betreffend Normalprofile, Werkleitungen und Tunnellüftung anzupassen. Aufgrund der Ergebnisse hat die Volkswirtschaftsdirektion entschieden, das Projekt Oberlandautobahn in einigen Punkten zu überarbeiten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine teilweise Neuauflage des Projektes nötig sein wird.

Volkswirtschaftsdirektion hat Sistierung beim Verwaltungsgericht beantragt

Beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich sind sechs Beschwerden gegen die Projektfestsetzung der Oberlandautobahn hängig. Das Verwaltungsgericht hat nun auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion das Beschwerdeverfahren einstweilen bis Ende Jahr sistiert. Die Sistierung der hängigen Beschwerden ermöglicht, dass diese in Bezug auf die teilweise Neuauflage behandelt werden können. Damit wird einem doppelten, langwierigen Gang durch die Instanzen vorgebeugt.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

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