Kanton duldet Hausbesetzer der Liegenschaft Uetlibergstrasse 111 in Zürich noch bis Ende Oktober 2009

Vertreter des kantonalen Immobilienamtes haben heute einer Delegation der Hausbesetzer der Liegenschaft Uetlibergstrasse 111 in Zürich den letztmöglichen Auszugstermin von Ende Oktober 2009 sowie den Ablauf der bevorstehenden Arbeiten bekanntgegeben. Der Kanton wird die baufällige Liegenschaft im November 2009 zurückbauen lassen, damit die notwendigen Altlastenuntersuchungen durchgeführt werden können. Ziel ist es, auf dem Grundstück in der Binz neuen Wohn- und Gewerberaum schaffen zu können.

Das Immobilienamt hat ein geotechnisches Büro beauftragt, das im Kataster der belasteten Standorte eingetragene Grundstück auf Altlasten hin zu untersuchen. Die entsprechenden Baugrunduntersuchungen sind eingeleitet worden und bestehen aus einer Voruntersuchung von rund einem Monat, der anschliessenden Beobachtung des Wasserstandes während rund einem halben Jahr und parallel dazu einer Altlastenuntersuchung. Die Abklärungen haben ergeben, dass für diese Arbeiten die Gebäude abgebrochen werden müssen. Nur so können allfällige Altlasten, die unter der Bodenplatte vermutet werden, geortet werden.

Die Untersuchungsarbeiten müssen abgeschlossen sein, bevor das Baurecht im April 2010 ausgeschrieben, verhandelt und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Denn die Ergebnisse der Untersuchung haben Auswirkungen auf die Art der Überbauung der Parzelle. Solange diese Unklarheiten nicht beseitigt sind, liesse sich eine Veräusserung nur mit einem grossen Risikoabschlag beim Baurechtspreis realisieren, was wirtschaftlich für den Kanton nicht vertretbar wäre. Ziel des Immobilienamtes ist es, das Baurecht per Ende August 2010 an den Erwerber zu übergeben. Die Zeit ab Beginn des Baurechts bis zum Baubeginn muss genutzt werden, um allfällige Altlasten fachgerecht zu entsorgen.

Heute Donnerstag teilten Vertreter des Immobilienamtes den Hausbesetzern mit, dass aus all diesen Gründen die Liegenschaft bis spätestens Ende Oktober 2009 geräumt sein muss. Weiter wurden die Spielregeln für den Auszug festgelegt. Diese umfassen keine Störungen bei den Bohrungen und Altlastenvoruntersuchungen, keine Störungen der Nachbarschaft, die Einhaltung des Auszugstermins sowie die Rückgabe des Areals in geräumten Zustand. Weiter hat das Immobilienamt noch einmal klar festgehalten, dass es sich um eine illegale Hausbesetzung handelt, die Hausbesetzer deshalb nur geduldet sind und über keine Rechtsansprüche verfügen.

Auf die Offerte der Hausbesetzer, das Grundstück im Baurecht für vierzig Jahre für einen Baurechtszins von 1 Franken zu übernehmen, geht das Immobilienamt nicht ein. Der Marktwert dafür beläuft sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag und auf dem Grundstück können je nach Projekt über 100 Wohnungen realisiert werden. Der Verzicht auf diese Einnahmen wirkt sich auf die Kantonsfinanzen genau gleich aus wie eine Ausgabe in der entsprechenden Höhe. Für einen Entscheid über eine Ausgabe in dieser Höhe liegt die Zuständigkeit beim Kantonsrat. Der Regierungsrat hat zum Thema Veräusserung von kantonalen Grundstücken unter dem Marktpreis am 17. Juni 2009 (RRB 990/2009) ausführlich Stellung genommen.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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