Eckpunkte der Finanzstrategie 2010 bis 2017
Medienmitteilung 30.04.2009
Der Regierungsrat hat sich mit den finanziellen Perspektiven des Kantonshaushalts 2010 bis 2017 befasst und langfristige Finanzziele festgelegt. Die Finanzstrategie dient der Beseitigung des bestehenden strukturellen Defizits in der Finanzplanung. Der Handlungsspielraum der Finanzpolitik ist wegen der angespannten Wirtschaftslage zur Zeit jedoch sehr beschränkt.
Als Ziel der laufenden Legislatur 2007-2011 hat sich der Regierungsrat u. a. vorgenommen, das strukturelle Defizit im Staatshaushalt zu beseitigen. Eine Finanzstrategie soll sicherstellen, dass der mittelfristige Haushaltsausgleich erreicht wird und dass für strategische Entwicklungen finanzielle Handlungsspielräume bestehen. Die wirtschaftliche Entwicklung seit dem Sommer 2007 hat die finanzpolitischen Rahmenbedingungen wesentlich verschlechtert.
Die Perspektiven für 2010 bis 2017
Für die Schätzung der finanziellen Entwicklung 2010 bis 2017 wird auf angenommene Trends für Ausgaben und Einnahmen abgestellt:
- Die Staatssteuererträge wachsen 2010 bis 2017 durchschnittlich real um 1,6 Prozent pro Jahr. Diese Zunahme entspricht dem langjährigen Wirtschaftswachstum. Wegen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Unsicherheiten sind auch Szenarien mit ungünstigeren Ertragsentwicklungen durchgerechnet worden.
- Der Personalaufwand des Budgets 2009 erhöht sich durchschnittlich real um jährlich 0,4 Prozent. Dazu kommen Mehrbelastungen für die Teilrevisionen im Gesundheits- und Bildungswesen.
- Die Kosten von neuen Stellen sind mit allen andern betrieblich bedingten finanziellen Entwicklungen in der «übrigen Belastung» zusammengefasst. Sie entspricht bis 2012 dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) vom 10. September 2008 und beruht für 2013 bis 2017 auf den Schätzungen der Direktionen.
- Wesentliche Änderungen in der Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sind besonders berücksichtigt.
Die getroffenen Annahmen über die finanzielle Entwicklung des Kantonshaushalts 2010 bis 2017 ergeben einen kumulierten Aufwandüberschuss von 2,9 Mrd. Franken. Pro Jahr sind durchschnittlich Nettoinvestitionen von mindestens 1,1 Mrd. Franken vorgesehen. Selbst wenn der mittelfristige Haushaltsausgleich erreicht würde, könnten sie nur zu zwei Dritteln aus den laufenden Abschreibungen finanziert werden. Das Eigenkapital nimmt bis Ende 2017 um 2,9 Mrd. Franken ab und die Verschuldung um 5,7 Mrd. Franken zu. In den weiteren Szenarien der Staatssteuererträge verschlechtern sich die finanzpolitischen Eckwerte (kumulierter Aufwandüberschuss, Eigenkapital und Verschuldung) bis 2017 noch zusätzlich um bis zu 2,4 Mrd. Franken.
Ziele für die Finanzstrategie 2010 bis 2017
Die vorläufige Festlegung der Ziele beruht auf der Annahme, dass sich die Konjunktur mittelfristig erholen wird. Soweit es die konjunkturpolitischen Anforderungen und Rahmenbedingungen in der aktuellen Wirtschaftskrise zulassen, sollen folgende finanzpolitischen Ziele verfolgt werden:
- Mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung für die Jahre 2010 bis 2017.
Die Erfolgsrechnung soll schrittweise entlastet werden, ohne eine prozyklische konjunkturelle Wirkung zu entfalten.
- Stabile Steuerquote bei gleichbleibender Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden.
Das Wachstum der Staatssteuererträge soll der Zunahme des Volkseinkommens entsprechen. Dies ermöglicht, die Steuerbelastung durch Änderungen des Steuergesetzes oder Senkung des Steuerfusses periodisch zu korrigieren.
- Verschuldung aus Investitionstätigkeit ab 2012 längerfristig auf den Stand Ende 2008 zurückführen.
Um eine möglichst günstige Ausgangslage zu schaffen, hat der Regierungsrat mit den Richtlinien zum KEF 2010-2013 und zum Budget 2010 vorgegeben, dass der Budgetentwurf in der Erfolgsrechnung grundsätzlich nicht schlechter sein darf als das Budget 2009. Ausgenommen sind Verschlechterungen als Folge der Vorgaben zur Lohnsumme und weitere unabwendbare zusätzliche Belastungen. Für die Jahre 2011 bis 2013 soll das Wachstum des Aufwands möglichst auf die vom Regierungsrat vorgegebene Entwicklung der Lohnsumme sowie die zusätzlichen unabwendbaren Belastungen beschränkt werden. Die Investitionsbudgets 2010 dürfen gegenüber der Planung im KEF vom 10. September 2008 keine Mehrbelastung aufweisen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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