Migrationsamt setzt Ausreisefrist für die Familie Comagic aus
Medienmitteilung 12.02.2009
Mit Schreiben vom 11. Februar 2009 hat das Migrationsamt dem Rechtsvertreter der Familie Comagic mitgeteilt, dass die auf den 15. Februar 2009 angesetzte Frist zum Verlassen der Schweiz ausgesetzt wird. Das Migrationsamt trägt damit dem Umstand Rechnung, dass der Regierungsrat den am 17. Dezember 2008 erhobenen Rekurs noch nicht entschieden hat. Die Aussetzung der Ausreisefrist hat für den Ausgang des Rekursverfahrens keine präjudizielle Wirkung.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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