Personenfreizügigkeit verändert Zuwanderung in den Kanton Zürich

Im Jahr 2002 ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft getreten. Seither hat sich der Strukturwandel der Zuwanderung in den Kanton Zürich deutlich beschleunigt: Es kommen vermehrt Menschen aus dem EU/EFTA-Raum – insbesondere aus Deutschland –, dafür weniger aus Drittstaaten. Erst als die Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige aus EU/EFTA-Ländern 2007 aufgehoben wurde, stiegen die Zuwanderungszahlen stark an. Als Ursache dafür gelten aber auch die gute Wirtschaftslage und die damit verbundene kräftige Nachfrage nach Arbeitskräften sowie Statuswechsel. Eine vom Statistischen Amt des Kantons Zürich verfasste Studie analysiert nun die internationalen Wanderungen der ausländischen Bevölkerung im Kanton Zürich von 1999 bis 2007.

Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst bereits seit zwei Jahrzehnten – eng der konjunkturellen Entwicklung folgend – vor allem wegen der internationalen Zuwanderung von ausländischen Staatsangehörigen. Das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit den Ländern der EU/EFTA, das am 1. Juni 2002 in Kraft trat und nun schrittweise umgesetzt wird, hat das Muster und den Umfang der Zuwanderung verändert.

Wachsende Zuwanderung aus der EU, besonders aus Deutschland

Die Zuwanderung aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat deutlich zugenommen, jene aus Drittstaaten, wie z.B. der europäischen Nicht-EU/EFTA-Länder, ist dagegen rückläufig. Die Einwandernden stammen mehrheitlich aus den «alten» EU-Mitgliedstaaten (EU-15), zu einem grossen Teil aus dem benachbarten Deutschland. Der Anteil der deutschen Staatsangehörigen an allen Zuwandernden hat in den vergangenen Jahren sukzessive zugenommen, 2007 machte er über 40 Prozent aus. Das zweitwichtigste Herkunftsland war in den vergangenen sechs Jahren Portugal, danach folgten Serbien (Ex-Jugoslawien), Italien, Grossbritannien, die USA, Österreich und Frankreich. Für die Bevölkerungsentwicklung wichtig ist aber die Wanderungsbilanz, das heisst die rechnerische Gegenüberstellung von Zu- und Wegwanderungen. So fällt insbesondere die Bilanz der Deutschen positiv aus, allein 2007 übertraf die Zahl der Zuwanderungen jene der Wegwanderungen um 10'000. Bei den traditionellen Migrationsländern Italien und Spanien ist die Wanderungsbilanz hingegen negativ: In den vergangenen Jahren wanderten mehr Personen in ihr Heimatland zurück als von dort neu zuwanderten.

Erwerbstätigkeit neu wichtigster Einwanderungsgrund

Die Einwanderung aus Gründen der Erwerbstätigkeit hat mit der Personenfreizügigkeit deutlich an Bedeutung gewonnen; mittlerweile kommen 55 Prozent aller Einwandernden in den Kanton Zürich, weil ihnen hier ein Job winkt. Wegen des Familiennachzugs – bis vor kurzem der wichtigste Einwanderungsgrund – kommt hingegen nur noch jede dritte Person. Allerdings bewirkt das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, dass je nach Herkunftsregion grosse Unterschiede bestehen: Personen aus dem EU/EFTA-Raum kommen zu drei Vierteln wegen der Arbeit und zu knapp einem Viertel wegen der Familie in den Kanton Zürich. Aus Drittstaaten hingegen kommen die meisten nach wie vor im Rahmen des Familiennachzugs und nur gut Ausgebildete wegen des Erwerbs.

Deutsche sind die grösste Ausländergruppe

Die veränderte Wanderungsdynamik der ausländischen Bevölkerung in den 2000er-Jahren hat Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur. Der Anteil der Staatsangehörigen aus den EU-Ländern nimmt seit 2002 zu. Die Deutschen haben die Italienerinnen und Italiener als grösste Ausländergruppe im Kanton Zürich abgelöst. Der Bevölkerungsbestand wird aber von mehreren, je nach Herkunftsland unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Der Bestand der ständigen Bevölkerung aus Deutschland und aus Portugal ist besonders wegen der positiven Wanderungsbilanz angestiegen. Jener aus Italien und aus Serbien ist wegen einer hohen Zahl von Einbürgerungen gesunken, im Fall von Italien zudem aufgrund von Rückwanderungen.

Zuwanderungszahlen enthalten auch Statuswechsel

Die Zuwanderungszahlen umfassen nicht nur die neu eingewanderten Personen der ständigen ausländischen Bevölkerung, sondern auch Statuswechsel. Statuswechsel sind Wechsel der Aufenthaltsbewilligung durch einen in der Schweiz wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen. Ein Wechsel von einer unterjährigen Kurzaufenthaltsbewilligung (Bewilligung < 12 Monate, Ausweis L) zu einer überjährigen Kurzaufenthaltsbewilligung (Bewilligung 12-18 Monate, Ausweis L) oder direkt zur Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis B oder C) wird in der Statistik als Einwanderung ausgewiesen, da es sich dabei um einen Neuzugang zur ständigen Wohnbevölkerung handelt. Die grenzüberschreitende Zuwanderung innerhalb eines Berichtsjahres wird dadurch etwas überschätzt. Die Zahl der Statuswechsel ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen, im zweiten Halbjahr 2007 haben sich wegen der Aufhebung der Kontingente für die EU/EFTA-Länder überdurchschnittlich viele Statuswechsel ergeben.

statistik.info 13/2008. Personenfreizügigkeit verändert Zuwanderung in den Kanton Zürich. Online verfügbar auf der Website des Statistischen Amts des Kantons Zürich: www.statistik.zh.ch/statistik.info

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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