Höhere Beiträge für die Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Lebensräume
Medienmitteilung 25.09.2008
Der Kanton Zürich übernimmt die vom Bund im Rahmen der Agrarpolitik 2011 beschlossenen Änderungen im Bereich der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV). Somit können neu Förderbeiträge für ökologisch wertvolle Weiden und Rebflächen entrichtet werden. Zudem übernimmt der Kanton die höheren Beitragsansätze des Bundes. Dies soll die Anreize für eine ökologische Bewirtschaftung weiter erhöhen. Der Regierungsrat hat die Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen entsprechend geändert. Die Änderung tritt auf den 1. Oktober 2008 in Kraft.
Seit 2002 bezahlt der Bund den Landwirten Beiträge für ökologisch besonders wertvolle Landschaftselemente auf ihrem Betrieb. Mit diesem Anreizsystem soll die Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen gefördert werden. 2008 hat der Bund das Anreizsystem ausgebaut: Es ermöglicht einerseits höhere Beiträge und andererseits Beiträge für zusätzliche Lebensraumtypen.
Mit der Zustimmung zur Änderung der Verordnung über Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen hat der Regierungsrat das neue Anreizsystem für den Kanton Zürich übernommen. Das bedeutet, dass Landwirte jetzt auch Zusatzbeiträge für ökologisch wertvolle Weiden sowie für Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt geltend machen können. Zudem werden die höheren Beitragsansätze des Bundes übernommen, was die Anreize für eine ökologische Bewirtschaftung weiter erhöhen soll. So werden beispielsweise für düngerfrei genutzte Wiesen, die den erforderlichen Blumenreichtum aufweisen, neu zehn statt wie bisher fünf Franken pro Are bezahlt. Gleichzeitig muss die Wiese mit kleintierschonenden Mähgeräten bewirtschaftet werden.
Erhöht wurde auch der Beitrag für ökologisch wertvolle Hecken sowie für ökologische Ausgleichsflächen, welche im Rahmen von Vernetzungsprojekten angelegt wurden. Die Vernetzungsprojekte legen jeweils fest, wo und mit welchen Auflagen ökologische Ausgleichsflächen in einem Projektgebiet angelegt werden sollen. Um unterstützungsberechtigt zu sein, müssen sie den neuen Richtlinien des Kantons entsprechen, welche gemäss Vorgaben des Bundes angepasst worden sind.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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