Finanzierungslösung für die Durchmesserlinie (DML)
Medienmitteilung 22.09.2008
Der Kanton Zürich, der Bund und die SBB haben eine Finanzierungslösung für die Durchmesserlinie (DML) sowie ein Finanzierungskonzept für die 4. Teilergänzungen der S-Bahn Zürich vereinbart. Der Kanton Zürich überbrückt die finanziellen Engpässe beim Bund und der SBB mittels Vorfinanzierung. Diese Vorfinanzierung ist für die termingerechte Inbetriebnahme der Durchmesserlinie 2013/2015 zwingend. Durch die Vorfinanzierung entstehen dem Kanton Zürich Kosten von knapp 65 Millionen Franken.
Gesamtprojekt Durchmesserlinie (DML)
Der Kanton Zürich und das Bundesamt für Verkehr haben unter Einbezug der SBB ein neues Gesamtpaket für die Finanzierung und Realisierung der Durchmesserlinie (DML) vereinbart. Das Projekt Durchmesserlinie wurde um das 7. und 8. Gleis in Oerlikon ergänzt. Damit betragen die Kosten für das erweiterte Projekt neu 2031 Millionen Franken. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Infrastrukturfonds veränderte die Ausgangslage für die Finanzierung der Durchmesserlinie, womit sich eine neue Regelung aufdrängte. Die Kosten werden entsprechend dem Nutzen aufgeteilt. Der Nutzen wird zu zwei Dritteln dem Agglomerationsverkehr und zu einem Drittel dem Fernverkehr zugerechnet. Der Anteil des Fernverkehrs wird vollständig vom Bund finanziert. Die Kosten für den Agglomerationsverkehr werden zur Hälfte vom Bund und vom Kanton Zürich getragen. Damit bezahlt der Kanton Zürich neu insgesamt einen Drittel der Gesamtkosten oder 677 Millionen Franken. Dieses Konzept der Kostenregelung wurde durch den Bund entwickelt. Der Anteil des Kantons Zürich kann durch die bisher bewilligten Mittel gedeckt werden.
Kanton Zürich überbrückt finanzielle Engpässe bei Bund und SBB
Aufgrund finanzieller Engpässe ist es dem Bund und der SBB nicht möglich, die notwendigen Gelder rechtzeitig bereit zu stellen. Der Kanton Zürich überbrückt die finanziellen Engpässe mittels Vorfinanzierung. Der Regierungsrat bewilligte gut 455 Millionen Franken, welche aufgrund der geltenden Gesetze nicht verzinst werden. Der Kanton Zürich übernimmt die Zinskosten im Umfang von knapp 65 Millionen Franken. Der Kantonsrat wurde schriftlich über den Zusatzkredit informiert. Die benötigten Gelder werden dem Kanton Zürich in den Jahren 2015 bis 2017 zurückerstattet. Damit ist die plangemässe Fortführung der Bauarbeiten mit dem Ziel der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie in den Jahren 2013/2015 gewährleistet.
Finanzierungskonzept für 4. Teilergänzungen S-Bahn Zürich
Für den Kanton Zürich ist zentral, dass die 4. Teilergänzungen der S-Bahn Zürich soweit wie möglich zeitgleich mit der Durchmesserlinie verwirklicht werden. Nur so kann die Durchmesserlinie auch für die S-Bahn optimal genutzt werden. Das Finanzierungskonzept für die 4. Teilergänzungen definiert die auszubauenden Objekte. Die Umsetzung der Ausbauten ist grösstenteils in den Jahren 2011 bis 2015 vorgesehen. Die notwendigen Investitionen umfassen gut 500 Millionen Franken. Für den Zürcher Kantonsrat wird eine entsprechende Vorlage vorbereitet. Die betroffenen Nachbarkantone, der Bund und die SBB werden sich an den Kosten beteiligen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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