Regierungsrat genehmigt Investitionen in Bahnhof Biberbrugg

Der Regierungsrat hat für die Erneuerung der Publikums-, Gleis- und Fahrleitungsanlagen des Bahnhofs Biberbrugg einen Staatsbeitrag von rund 2,56 Millionen Franken bewilligt. Der auf dem Netz der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB AG) im Kanton Schwyz gelegene Bahnhof wird kundenfreundlich gestaltet und sicherheitstechnisch auf den neusten Stand gebracht.

Die Erneuerung der Publikumsanlagen steht im Zentrum des Umbaus. Schwergewichtig ist der Bau eines neuen Mittelperrons und zweier Aussenperrons vorgesehen, die durch eine zentrale Unterführung erschlossen werden. Mit den niveaufreien Perronzugängen kann die Sicherheit der Reisenden deutlich erhöht werden. Die neuen Perronanlagen entsprechen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das bestehende Bahnhofgebäude wird abgerissen und durch eine Wartehalle beim überdeckten Busplatz ersetzt. Gleichzeitig werden die Anlagen für die Fahrgastinformation und die Fahrleitung vollständig erneuert.

Neben dem Kanton Zürich mit rund 2,56 Millionen Franken tragen die anderen am Netz der SOB beteiligten Kantone Schwyz und St. Gallen sowie der Bund die Gesamtkosten von 14,95 Millionen Franken. Der Knotenbahnhof Biberbrugg liegt im Einzugsbereich der S-Bahn Zürich und wird durch die Linien S13 und S40 bedient. Sicherheitstechnische Überlegungen sowie das Alter der bestehenden Anlagen machen eine Neugestaltung des Bahnhofs dringend notwendig. In einer ersten Ausbauetappe wurden bereits im Jahre 2001 die dringendsten baulichen Massnahmen umgesetzt.

Im Jahr 2001 fusionierten die Bodensee-Toggenburg-Bahn (BT) und die Schweizerische Südostbahn (SOB) zur Schweizerischen Südostbahn AG (SOB AG). Auch nach der Fusion wird das Streckennetz der SOB AG in Anlehnung an die Vorgängerbahnen in ein «Ostnetz» und ein «Südnetz» unterteilt, deren Investitionstätigkeit weiterhin getrennt entsprechend den Vorgängerbahnen finanziert wird. Für den Bereich «Südostbahn Ost» sind die Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau zuständig. Die Kantone Schwyz, St. Gallen und Zürich beteiligen sich an der Finanzierung von Investitionsvorhaben für die Strecken der «Südostbahn Süd».

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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