Fall Seebach: Abschluss der Untersuchungen
Medienmitteilung 04.12.2007
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und die Jugendanwaltschaft Stadt Zürich haben am 30. November 2007 die Untersuchungen gegen die insgesamt 13 Angeschuldigten abgeschlossen.
In zwei Fällen wird Anklage erhoben wegen Vergewaltigung etc. ans Bezirksgericht Zürich bzw. an das Jugendgericht Zürich. In weiteren vier Fällen ergehen Entscheide (sogenannte Erziehungsverfügungen) der Jugendanwaltschaft wegen anderer Delikte im Zusammenhang mit den Vorfällen in Seebach; in allen vier Fällen wird eine ambulante jugendstrafrechtliche Massnahme angeordnet. Die Verfahren gegen die verbleibenden sieben Angeschuldigten werden eingestellt. Bei fünf von ihnen bestanden während der laufenden Untersuchung ebenfalls ambulante jugendstrafrechtliche Massnahmen, die teils aufgrund anderer Delikte weitergeführt werden. Ebenfalls im Laufe der Untersuchung absolvierten sechs Jugendliche bei der Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik in Zürich ein drei Monate dauerndes Therapieprogramm zur Erlernung eines angemessenen Sexualverhaltens.
Der Tatbestand der Vergewaltigung setzt voraus, dass das Opfer vom Täter wissentlich zur Duldung des Geschlechtsverkehrs genötigt wird, und zwar indem er es bedroht, Gewalt anwendet, psychisch unter Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht. Der Nachweis dafür liess sich bei einigen Angeschuldigten nicht erbringen, was die Einstellung des Verfahrens zumindest in diesem Punkt zur Folge hatte.
(Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und Jugendanwaltschaft Stadt Zürich)
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