Instandsetzung der Hardbrücke bedarf keiner Volksabstimmung
Medienmitteilung 13.11.2007
Der Regierungsrat weist einen Stimmrechtsrekurs zur Sanierung der Hardbrücke ab. Er erachtet den vom Stadtrat Zürich in eigener Kompetenz gesprochenen Sanierungskredit von rund 90 Millionen Franken als rechtmässig.
Der Regierungsrat hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Stadtratsbeschluss vom 20. Dezember 2006 über einen Objektkredit von rund 90 Millionen Franken zur Instandsetzung der Hardbrücke keinem Referendum unterliegt und demnach rechtens ist. Der Bezirksrat Zürich hatte den Rekurs in erster Instanz bereits abgewiesen.
Die Rekurrenten begründeten die von ihnen geltend gemachte Stimmrechtsverletzung im Wesentlichen damit, dass die vom Stadtrat beschlossenen Ausgaben zumindest teilweise nicht gebunden (Begriffserklärung im Kasten) sondern neu seien und daher vom Gemeinderat bzw. vom Stimmvolk hätten bewilligt werden müssen.
Der Regierungsrat stützt die Auffassung des Stadtrates, wonach sämtliche vorgesehenen baulichen Massnahmen zur Instandsetzung der Hardbrücke erforderlich sind und es sich nicht um eine Zweckänderung der Baute handelt. Entsprechend soll das Bauwerk nach den neusten Standards saniert werden, da dieses über dicht genutztes Stadtgebiet führt und auch künftig ein hohes Verkehrsaufkommen wird aufnehmen müssen. Die Hardbrücke muss daher in Bezug auf die Tragfähigkeit und Sicherheit in Zukunft wieder höchsten Anforderungen genügen. Die Verstärkung der Tragfähigkeit ermöglicht nebenbei die Einrichtung einer zusätzlichen Busspur. Aufgrund der geplanten Verkehrsführung auf der Brücke und ihren Zufahrten kann jedoch ausgeschlossen werden, dass die Sanierung zu einer wesentlichen Kapazitätssteigerung führt, wie von den Rekurrenten befürchtet wird.
Sanierung ist dringend nötig
Das Sanierungsprojekt ist wegen des hängigen Stimmrechtsrekurses blockiert. Der zeitliche Handlungsbedarf in Bezug auf einzelne Sanierungsmassnahmen ist allerdings ausgewiesen. Kann die Sanierung der Hardbrücke nicht ab dem Jahr 2008 erfolgen, sind Notmassnahmen, unter Umständen auch eine teilweise Sperrung der Brücke, notwendig. Die Hardbrücke dient im heutigen und im künftigen Zustand sowohl dem motorisierten Individualverkehr als auch dem öffentlichen Busverkehr. Heute wird die Hardbrücke je nach Abschnitt täglich von rund 40'000 bis 60'000 Fahrzeugen benutzt.
Gebundene Ausgaben:
Ausgaben gelten als gebunden, wenn das Gemeinwesen zu ihrer Vornahme verpflichtet ist, der Zweck der Ausgabe und die Massnahme hinreichend konkretisiert sind sowie hinsichtlich Umfang, Zeitpunkt und Modalitäten der Ausgabe kein erheblicher Entscheidungsspielraum besteht. Das Bundesgericht erachtet zudem Ausgaben für Anpassungen an neue technische Erfordernisse als gebunden.
Neue Ausgaben:
Als neue Ausgaben gelten insbesondere Erstellungen, Umbauten und Zweckänderungen von Hochbauten, Erstellungen von Tiefbauten sowie Renovationen und Sanierungen, sofern Art und Mittel dazu nicht hinreichend konkretisiert sind.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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