Kanton Zürich klärt Raumplanungsfragen für den SIL-Prozess Flughafen Zürich
Medienmitteilung 24.09.2007
Anfang Juli präsentierte der Bund die Stossrichtung für die weiteren Arbeiten im SIL-Koordinationsprozess für den Flughafen Zürich. Dabei geht es unter anderem um Abklärungen, welche Auswirkungen die raumplanerische Sicherung eines Parallelpistensystems hätte. Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt eine solche Sicherung ab. Der Kanton Zürich begleitet jedoch auf Wunsch des Bundes die raumplanerischen Abklärungen zur Parallelpiste durch die kantonalen Fachstellen, hält aber an seiner ablehnenden Haltung fest.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legte am 6. Juli 2007 Grundsätze für weitere Arbeiten im SIL-Prozess Flughafen Zürich fest. Danach werden nun Optimierungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Variantenspektrum auf dem bestehenden Pistensystem sowie auf einem System mit Pistenverlängerungen gesucht. Nicht weiterbearbeitet werden vorläufig Varianten mit Parallelpisten. Hingegen erfolgt im Auftrag des Bundes eine Abklärung, welche Auswirkungen eine raumplanerische Sicherung von Parallelpisten-Varianten hätte.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnt die Raumsicherung für ein Parallelpistensystem ab. Gründe dafür sind die Unvereinbarkeit eines solchen Bauwerks mit dem Moorschutz und die Auswirkungen der raumplanerischen Vorsorge in den unmittelbar betroffenen Flughafengemeinden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die räumliche Vorsorge erhebliche Eingriffe in die Siedlungsentwicklung der betroffenen Gemeinden erfordern würde.
Das BAZL hat den Regierungsrat gebeten, die im Auftrag des Bundes erfolgenden Abklärungen zu den Auswirkungen der raumplanerischen Vorsorge einer Betriebsvariante mit Parallelpistensystem durch die kantonalen Fachstellen begleiten zu lassen. Diese Begleitung sichert den Informationsfluss und versetzt den Kanton in die Lage, die Zweckmässigkeit der Untersuchungen und die Ergebnisse fundiert zu beurteilen. Aus diesem Grund hat sich der Kanton Zürich damit einverstanden erklärt, die Abklärungen fachlich begleiten zu lassen. Er weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Haltung des Regierungsrates zur raumplanerischen Sicherung eines Parallelpistensystems unverändert ablehnend ist.
Im Rahmen des SIL-Prozesses werden auch sogenannte Perimeter-Gespräche mit direkt in ihrem Gebiet betroffenen Gemeinden geführt. In den Gesprächen werden die Auswirkungen der Flughafenanlagen, der Hindernisbegrenzungen zur Freihaltung von An- und Abflugrouten und des Fluglärms auf die Ortsplanung und -entwicklung analysiert. Weiter werden raumplanerische Kompensationsmassnahmen entwickelt.
Die Gespräche stehen unter der fachlichen Leitung des Amtes für Raumordnung und Vermessung. Nachdem sich die bisherigen Gespräche auf die heutigen Standortgemeinden Kloten, Oberglatt, Opfikon, Rümlang und Winkel konzentriert haben, werden sie in der kommenden Phase auch auf Bachenbülach, Bülach, Höri, Niederglatt und Niederhasli ausgedehnt. Diese Gemeinden könnten im Falle von Pistenausbauten zu Standortgemeinden des Flughafens werden. In diesem Planungsprozess können auch die Auswirkungen einer raumplanerischen Sicherung von Parallelpisten-Varianten im lokalen Bereich vertieft untersucht werden.
Informationen zum SIL-Prozess sowie zu den einzelnen Betriebsvarianten sind im Internet verfügbar unter www.sil-zuerich.admin.ch (Varianten unter Menü «Dokumente»).
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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