Sonderabfallabgabe um 60 Prozent gesenkt

Der Regierungsrat senkt die Sonderabfall-Abgabe auf den 1. Januar 2008 von 3 Franken auf 1.20 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Senkung konnte durch die konsequente Optimierung des Sammelkonzeptes ermöglicht werden. Bei den Sonderabfällen aus Haushaltungen handelt es sich z.B. um Farben, Pinselreiniger, Pflanzenschutz- und Lösungsmittel, Medikamente, Chemikalien, Säuren, Laugen und Spraydosen.

Die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) verlangt von den Kantonen die getrennte Sammlung und Behandlung von Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe. Finanziert werden heute alle Sammelangebote für Sonderabfall aus Haushalten durch den Fonds zur Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen (Sonderabfall-Abgabefonds). Gespeist wird dieser durch eine jährliche pro-Kopf-Abgabe von bisher drei Franken, welche von den Gemeinden aus der Abfallrechnung finanziert wird. Im Jahre 2006 wurden im Kanton Zürich 255 Tonnen Sonderabfall eingesammelt, fachgerecht behandelt und entsorgt.

Durch die konsequente Umsetzung des 2004 beschlossenen neuen Konzeptes zur Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen aus Haushalten, bei dem die vorhandenen festen Sammelstellen zugunsten einer ausgebauten mobilen Lösung aufgegeben wurde, kann die Abgabe auf 1.20 Franken pro Einwohnerin und Einwohner gesenkt werden. Diese Änderung tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

Sonderabfälle aus Haushalten können bei der Verkaufsstelle, beim Sonderabfallmobil oder der kantonalen Sonderabfall-Sammelstelle in Zürich-Hagenholz abgegeben werden. Für die Verkaufsstelle besteht eine Rücknahmepflicht für alle Sonderabfälle einschliesslich Batterien und Leuchtstoffröhren. Weitere Informationen dazu sind auf www.sonderabfall.zh.ch zu finden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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