Abschluss des Strafverfahrens zu einer Herztransplantation im Universitätsspital
Medienmitteilung 25.06.2007
Der Abschluss des Strafverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur juristischen Bewältigung des tragischen Todes von Rosmarie Voser anlässlich einer Herztransplantation am Universitätsspital Zürich (USZ) im April 2004. An der menschlichen Tragödie von damals ändert dies nichts. Wichtig ist es, dass seither weit reichende Massnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit getroffen wurden.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gelangt in ihrer Untersuchung zum Tod von Rosmarie Voser im April 2004 im Universitätsspital zum Schluss, dass anlässlich der an ihr vorgenommenen Herztransplantation pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt wurde. Sie hat deshalb gegen die drei beteiligten Ärzte, die heute nicht mehr am USZ tätig sind, je einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung im Sinne von Artikel 117 des Strafgesetzbuches erlassen. Gleichzeitig hat sie nach zusätzlichen Abklärungen ein Verfahren wegen Verdachtes der vorsätzlichen Tötung eingestellt.
Die Gesundheitsdirektion hat von den ausgesprochenen Sanktionen Kenntnis genommen und begrüsst es, dass mit dem Abschluss des Strafverfahrens ein wichtiger Schritt der juristischen Aufarbeitung erfolgt ist. Sie ist sich aber bewusst, dass nichts den Tod von Rosmarie Voser ungeschehen machen kann. Die Betroffenheit über ihren tragischen Hinschied und dessen Umstände dauern fort.
Nach dem Tod von Rosmarie Voser wurde am USZ bis zur Implementierung eines zusätzlichen Qualitätssicherungssystems auf weitere Herztransplantationen verzichtet. Im Anschluss an das Unglück im April 2004 sind im USZ alle personellen und organisatorischen Massnahmen getroffen worden, die dafür sorgen, Fehler zu verhindern und die Patientensicherheit zu verbessern.
Das Vermeiden von Fehlern und Zwischenfällen ist ein permanenter Prozess, dem Gesundheitsdirektion und USZ hohe Beachtung schenken. Das am 1. Juli 2007 in Kraft tretende Eidgenössische Transplantationsgesetz enthält die erforderlichen Grundlagen, um die personellen, organisatorischen und technischen Abläufe bei Organverpflanzungen weiter zu optimieren. Es sorgt unter anderem dafür, die Zuteilung nicht verträglicher Spenderorgane bereits in einem frühen Stadium auszuschliessen.
Bei allem technischen Fortschritt gilt es sich jedoch bewusst zu sein, dass der «Risikofaktor Mensch» bleibt und damit auch ein Fehlverhalten mit unter Umständen fatalen Folgen nie mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.