Überbrückungsmassnahmen am Kinderspital Zürich –Instandstellung der «Oberen Häuser» 1 und 2
Medienmitteilung 10.05.2007
Das Kinderspital muss in den nächsten Jahren an anderem Ort von Grund auf neu gebaut werden. Um die äusserst prekären räumlichen Verhältnisse im Kinderspital für die Zeit bis zum Bezug des Neubaus in voraussichtlich acht bis zehn Jahren zu entschärfen, hat der Regierungsrat für die Herrichtung der so genannten «Oberen Häuser» einen Staatsbeitrag von rund 3,9 Millionen Franken gewährt. Die Eleonorenstiftung, Trägerin des Kinderspitals, hatte den Regierungsrat im Sommer 2006 informiert, dass die Planung für die Gesamtsanierung und Erweiterung des Kinderspitals in Hottingen aufgegeben werden muss, da die baulichen und betrieblichen Probleme im Zusammenhang mit diesem Vorhaben unlösbar sind.
Im Jahre 1991 erteilte der Regierungsrat den Auftrag, eine Gesamtplanung für die umfassende Sanierung und Modernisierung des Kinderspitals am heutigen Standort in Zürich Hottingen auszuarbeiten. Während rund 14 Jahren wurde an dieser Planung gearbeitet; den beauftragten Planern ist es allerdings nicht gelungen, ein umsetzbares Projekt für die Gesamtsanierung und Erweiterung des Spitals zu entwickeln. Mittlerweile musste die Planung wegen unüberbrückbarer baulicher Schwierigkeiten sistiert werden.
Die bisherigen Arbeiten an der Gesamtplanung für das Kinderspital haben den Nachweis erbracht, dass das Spital am heutigen Standort in Hottingen mittelfristig nicht mehr betrieben werden kann. Das Areal ist zu klein und die äusseren Rahmenbedingungen sind zu komplex; ein Neubeginn ist deshalb unausweichlich. In diesem Zusammenhang werden derzeit von der Stiftung, von Fachleuten der Gesundheitsdirektion, der Baudirektion und der Finanzdirektion verschiedene Fragen organisatorischer und technischer Art für die Verlegung des Kinderspitals an den Standort Lengg/Burghölzli geklärt. Parallel dazu müssen die bestehenden räumlichen Probleme, die den Betrieb des Kinderspitals sehr stark beeinträchtigen und die mittelfristig sogar die Versorgungssicherheit in der Pädiatrie gefährden könnten, bis zum Bezug des Neubaus im Rahmen des Möglichen gelindert werden.
Zur gezielten Verbesserung der Situation in besonders prekären Bereichen wurden die minimal notwendigen Überbrückungsmassnahmen ermittelt. Für ein erstes von drei Massnahmenpaketen hat der Regierungsrat einen Staatsbeitrag von rund 3,9 Millionen Franken gewährt. Dieser Kredit ermöglicht die Wiederinbetriebnahme der beiden so genannten «Oberen Häuser», die bis Ende der neunziger Jahre die medizinischen Bettenstationen und die Kinder-Psychosomatik beherbergten. In diesen ursprünglich für den Abriss vorgesehenen und deshalb derzeit weitgehend leerstehenden Gebäuden sollen dringend benötigte Ärztebüros und die dazugehörenden Sekretariate sowie Verwaltungsarbeitsplätze bereitgestellt werden. Dies führt zu mehr Platz in den patientennahen Bereichen. Die Auslagerung der Büroarbeitsplätze bildet zudem die Voraussetzung für die wichtigsten punktuellen Verbesserungen in den Behandlungs- und Pflegebereichen sowie in den Polikliniken und Ambulatorien. Diese Verbesserungen werden im Rahmen von zwei weiteren Massnahmenpaketen umgesetzt, die sich derzeit noch in Planung befinden.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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