Schlussbericht zum Gutachten zur hochspezialisierten Medizin liegt vor

Die Schlussresultate des vom Zürcher Regierungsrat in Auftrag gegebene Expertengutachtens zum Thema hochspezialisierte Spitzenmedizin liegen vor: Die befragten Experten kommen unter anderem zum Schluss, dass eine Konzentration der hochspezialisierten Medizin aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Qualität sinnvoll und notwendig ist. Für seltene Krankheitsbilder schlagen die Experten vor, sich mit anderen europäischen Ländern abzustimmen. Der Regierungsrat hat sich mit dem Bericht befasst und sieht sich in seiner Politik zur hochspezialisierten Medizin mit dem Ziel der Sicherung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestätigt. Auf der Grundlage des Gutachtens kann nun die Diskussion auf sachlicher Ebene weitergeführt werden.

Zur kritischen Überprüfung der in der Auseinandersetzung um die Konzentration der hochspezialisierten Medizin aufgeworfenen Fragen hat der Kanton Zürich im November 2005 bei Prof. Hans-Dieter Daniel, Professor für Sozialpsychologie und Hochschulforschung an der ETH Zürich und Leiter der Evaluationsstelle der Universität Zürich, ein Gutachten in Form einer internationalen Expertenbefragung in Auftrag gegeben. In einer ersten Phase wurde ein Fragenkatalog mit elf Fragen zwölf internationalen Experten zur Beantwortung unterbreitet und im Mai 2006 wurden die Ergebnisse in einem Zwischenbericht veröffentlicht.

In der Phase 2 wurden die erarbeiteten Zwischenergebnisse der ersten Befragungsrunde allen bisherigen sowie zwölf weiteren internationalen Experten zur vertieften Beurteilung unterbreitet.

Das Gutachten bestätigt folgende versorgungsstrategische Eckpunkte:

  • Nach Einschätzung der ausländischen Experten ist die Konzentration der hochspezialisierten Medizin aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der medizinischen Ergebnisqualität sinnvoll und notwendig. Wirtschaftlichkeit und medizinische Ergebnisqualität sind - neben anderen Kriterien - in hohem Mass von adäquaten Fallzahlen abhängig.
  • Viele hochspezialisierte Leistungsbereiche sind - neben ausreichenden Fallzahlen - auf eine gemeinsame hochspezialisierte medizinische und technische Unterstützung, die fachspezifische Unterstützung durch andere Disziplinen sowie eine multidisziplinäre Forschung (inklusive Ergebnisforschung) angewiesen. Deshalb sind möglichst viele Leistungsbereiche der hochspezialisierten Medizin an einem Zentrum oder höchstens an zwei Zentren zu konzentrieren. Für die kompetente Behandlung sehr seltener Krankheitsbilder ist in Abstimmung mit anderen Ländern jeweils ein - allenfalls den gesamten europäischen Versorgungsraum abdeckendes - Referenzzentrum zu bestimmen.
  • Die Zuweisung von einzelnen Bereichen der hochspezialisierten Medizin an die einzelnen Zentren ist ein dynamischer Prozess. Sie muss auf Grund der aktuellen Ergebnisqualität, der Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes sowie internationaler Konkurrenzfähigkeit erfolgen. Sie ist auf Grund derselben Kriterien periodisch zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
  • Innovation und Weiterentwicklung im Bereich der hochspezialisierten Medizin ist zwingend auf die permanente multidisziplinäre Forschung angewiesen. Für eine aktive Mitgestaltung des medizinischen Fortschritts muss die hochspezialisierte Medizin deshalb an grossen akademischen oder zumindest forschungsorientierten Zentren erfolgen.
  • Für die erfolgreiche Weiterentwicklung der hochspezialisierten Medizin sind deren Strukturen auch auf die Anforderungen des internationalen Wettbewerbes auszurichten.
  • Des Weiteren enthält das Gutachten auch verschiedene Vorschläge zum Inhalt und Ablauf der Planung der hochspezialisierten Medizin.


Im Quervergleich unterstützt auch das Ende November 2006 veröffentlichte Parallelgutachten der Kantone Basel und Bern eine Konzentration der hochspezialisierten Medizin aus medizinischen und ökonomischen Gründen. Dagegen unterscheiden sich die beiden Gutachten hinsichtlich der Art und Gewichtung der angewendeten Beurteilungskriterien. Während das Gutachten Basel/Bern unter vorrangiger Gewichtung der kulturellen, sprachlichen und geographischen Aspekte sowie der Förderung der Wirtschaft in der Standortregion eine bi- beziehungsweise tri-polare Netzwerkorganisation befürwortet, strebt das Zürcher Gutachten unter vorrangiger Gewichtung der medizinischen und ökonomischen Aspekte und damit der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit die Konzentration der hochspezialisierten Medizin an.

Die in den beiden Gutachten erarbeiteten Grundlagen stellen eine wertvolle Ausgangsbasis für die Bestimmung der zur hochspezialisierten Medizin zu zählenden medizinischen Leistungen sowie für die Festlegung des bei der Verteilung der hochspezialisierten medizinischen Leistungen zu beschreitenden Verfahrens dar. Auf dieser Grundlage kann nun die Diskussion wieder sachlicher aufgenommen werden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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