Fall Seebach: Eine weitere Entlassung aus der Untersuchungshaft
Medienmitteilung 30.11.2006
Im Strafverfahren gegen die neun Jugendlichen und einen jungen Erwachsenen wegen Verdachts der Vergewaltigung einer 13-jährigen Schülerin läuft heute für die Jugendlichen die vom Haftrichter gewährte Dauer der Untersuchungshaft ab. Die Jugendanwaltschaft Zürich entlässt heute einen der neun Jugendlichen aus der Untersuchungshaft, weil bei ihm ein dringender Tatverdacht nicht mehr gegeben ist. Da der Tatverdacht jedoch nicht völlig ausgeräumt ist, wird er im Rahmen einer vorsorglichen jugendstrafrechtlichen Massnahme ausserhalb von Zürich untergebracht werden. Für die anderen acht Jugendlichen beantragt die Jugendanwaltschaft Zürich eine Verlängerung der Untersuchungshaft, weil ein dringender Tatverdacht nach wie vor gegeben ist, zudem weiterhin Kollusionsgefahr besteht und weitere Untersuchungshandlungen anstehen. Ob der Haftrichter am Bezirksgericht Zürich den Haftanträgen folgt, wird die Jugendanwaltschaft am Freitag, 1. Dezember 2006, um 16 Uhr in einer weiteren Medienmitteilung bekannt geben.
(Medienmitteilung der Jugendanwaltschaft Zürich)
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